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Brexit: Das müssen Reisende jetzt wissen

Freitag, 31. März 2017

Großbritanniens Premierministerin Theresa May hat offiziell den Austritt aus der EU beantragt. Nach der im Artikel 50 des Vertrages von Lissabon festgelegten zweijährigen Kündigungsfrist wird das Vereinigte Königreich sich voraussichtlich im Frühjahr 2019 endgültig aus der EU verabschieden. Danach wird sich für Reisende nach England einiges ändern – hier ein Überblick über die möglichen Neuerungen:

Reisekosten

Auch wenn es bis zum endgültigen Austritt noch zwei Jahre hin sind, die ersten Wirkungen sind schon jetzt spürbar. Bereits direkt nach dem Votum im vergangenen Sommer verlor die britische Währung deutlich an Wert und dieser Zustand wird laut Experten auch langfristig erhalten bleiben. Der Effekt sorgt dafür, dass Urlaube in Großbritannien für Ausländer zukünftig günstiger sein werden.

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Das Abkommen über den europäischen Binnenmarkt sorgte unter anderem dafür, dass Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten sich innerhalb Europas frei bewegen durften. Nach dem Austritt Großbrittaniens wird die Angelegenheit möglicherweise so geregelt werden wie in der Schweiz, die ebenfalls nicht der EU angehört. Dort dürfen sich Reisende 90 Tage ohne Visum aufhalten.

Europäische Krankenversicherung

Auf der Rückseite jeder deutschen Krankenversicherungskarte findet man zugleich auch die europäische Version der Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese ermöglicht die Kostenübernahme für Reisende, wenn sie in einem anderen EU-Staat den Arzt aufsuchen müssen. Künftig sollten Großbritannien-Urlauber allerdings eine Auslandskrankenversicherung abschließen um weiterhin gebührenfrei behandelt werden zu können.

Roaming-Gebühren

Die Mobiltelefonie-Gebühren im Ausland werden demnächst EU-weit abgeschafft. Dann kostet Telefonieren und Surfen im Ausland genauso viel wie im Inland. In Bezug auf Großbritannien müssen sich die Mobilfunkanbieter allerding nach dem Austritt nicht an die neue Regel halten. Dann liegt es in ihrem ermessen, die Roaming-Gebühren festzulegen.

    ⇒ Eine SIM-Karte für die ganze Welt? Telefonieren und Surfen im Ausland

Fluggastrechte

Auch in Bezug auf Fluggastrechte muss das Vereinigte Königreich zukünftig anders behandelt werden (Flug-Verspaetet.de berichtete). Die EU Fluggastrechteverordnung greift bei Flugverspätungen, Überbuchungen und Annullierungen von Flügen von einem EU-Mitgliedstaat und/oder zu einem EU-Mitgliedstaat mit einer europäischen Airline. Dass Großbritannien bald nicht mehr zur EU gehört, wird sich demnach auch auf die Passagierrechte auswirken. Wie genau die Änderungen ausfallen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht vorausgesagt werden.

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