Kurz erklärt #1: Entschädigung trotz Verpflegung und/oder Hotel?
Montag, 9. Juli 2018
Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mir Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser neuen Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten! So bietet sich auch eine gute Gelegenheit, unser internationales Team kennenzulernen.
Frage: Hallo Flug-Verspaetet.de! Ich hatte kürzlich eine Flugverspätung, die sich schlussendlich bis zum nächsten Tag hinzog. Während der Verspätung wurden mir Essen, Getränke und eine Unterkunft in einem Hotel von der Airline angeboten und bezahlt. Habe ich dennoch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung?
Antwort von Hanneke Verstegen, Claims Specialist (Niederlande): Hallo! Im Falle einer Flugverspätung ist Ihre Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen sogenannte Versorgungsleistungen wie z.B. Verpflegung und Getränke anzubieten. Sollte es notwendig sein, muss auch eine Unterkunft organisiert werden. In meinen Augen ist dies in Ihrem Fall geschehen – sehr gut!
Zum Glück sind diese Versorgungsleistungen unabhängig von Ihrem Anspruch auf Entschädigung für Ihren verspäteten Flug. Gutscheine und andere Leistungen, die Sie erhalten haben sollten, schließen also Ansprüche auf eine finanzielle Entschädigung nicht aus.
Auf diese Versorgungsleistungen haben Sie einen Anspruch.
Falls die Fluggesellschaft Ihnen jedoch Gutscheine oder einen Rabatt für eine völlig neue Reise angeboten hat, könnte die Annahme dieses Angebots bedeuten, dass Sie Ihre Rechte auf Entschädigung aufgegeben haben. Glücklicherweise scheint dies auf Ihre Situation nicht zuzutreffen! Wenn Sie also einen Fall bei Flug-Verspaetet.de einreichen möchten, werden wir uns bemühen, Ihren Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Airline durchzusetzen.
Viele Grüße, Hanneke von Flug-Verspaetet.de
Entschädigung unkompliziert online prüfen
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Fluggastrechte kurz erklärt
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