Kurz erklärt #4: Flug verspätet und Zug verpasst
Freitag, 27. Juli 2018
Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mit Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten! So bietet sich auch eine gute Gelegenheit, unser internationales Team kennenzulernen.
Frage: Ich habe im Vorfeld einen Zug gebucht, um vom Flughafen nach Hause zu fahren. Mein Flug hatte aber Verspätung und deshalb war die Bahn schon weg. Kann ich einfach einen anderen Zug nutzen und/oder kommt die Airline für die Ticketkosten auf?
⇒ Ähnlicher Fall: Zug verspätet und Flug verpasst? Diese Rechte haben Sie!
Anna, Claims Specialist Frankreich: Eine ärgerliche Situation! Leider muss die Fluggesellschaft den Preis für ein eventuell benötigtes neues Bahnticket in keinem Fall zahlen, denn der Vertrag mit Ihnen ist erfüllt, sobald Sie zu dem gebuchten Flughafen befördert wurden. Unter Umständen steht Ihnen aber aufgrund der Flugverspätung eine Entschädigung zu – mehr dazu am Ende der Seite.
Ob Sie kostenfrei einen anderen Zug nutzen können, hängt von Ihrem Bahnticket ab. Haben Sie eine Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreis), so diese nur für den bestimmten Zug gültig und Sie müssen leider eine neue Karte lösen. Hat Ihr Ticket keine Zugbindung (z.B. ein Flexticket), können Sie einfach eine spätere Bahnverbindung wählen.
Auf der sicheren Seite sind Sie mit einem Rail&Fly-Ticket, dass bei einigen Airlines bei der Buchung dazu gekauft werden kann: Dieses hat keine Zugbindung und ist auch einen Tag früher oder später gültig. Übrigens: Wenn Sie ein solches Ticket vom Reiseveranstalter zusammen mit dem Flug gebucht haben, sind Sie auch dann geschützt, wenn Sie Ihren Flug aufgrund einer Zugverspätung verpassen!
Viele Grüße, Anna von Flug-Verspaetet.de
Entschädigung für die Flugverspätung
Auch wenn die Fluggesellschaft keine Entschädigung für den verpassten Zug zahlen muss, so könnte Ihnen eine Entschädigung für die Flugverspätung zustehen. Voraussetzung ist, dass Sie mit mindestens 3 Stunden Verspätung an ihrem Ziel angekommen sind. Außerdem darf es sich bei der Ursache der Verspätung nicht um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung handeln - deren Definition ist aber nicht so einfach, wie man vielleicht auf den ersten Blick denken mag.
Die Höhe der Entschädigung beträgt, je nach Flugdistanz, zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier! Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie unverbindlich herausfinden, wie hoch der Anspruch ausfällt.
Fluggastrechte kurz erklärt
Sie haben auch eine Frage? Schreiben Sie uns an info@flug-verspaetet.de oder schauen Sie nach, welche Antworten wir bisher gegeben haben:
- Kurz erklärt #1: Entschädigung trotz Verpflegung und/oder Hotel
- Kurz erklärt #2: Entschädigung fordern, obwohl die Airline bereits abgelehnt hat
- Kurz erklärt #3: Einen Fall in einer anderen Sprache einreichen
- Kurz erklärt #4: Flug verspätet und Zug verpasst
- Kurz erklärt #5: Entschädigung trotz früherem Ersatzflug
- Kurz erklärt #6: Beförderung verweigert, obwohl das Flugzeug noch da war
- Kurz erklärt #7: Entschädigung fordern ohne Unterlagen?
- Kurz erklärt #8: Verspätung unter 1 Stunde, aber Anschlussflug verpasst
- Kurz erklärt #9: Müssen alle Fluggesellschaften Entschädigung zahlen?
- Kurz erklärt #10: Nur 300 statt 600 Euro Entschädigung erhalten
- Kurz erklärt #11: Entschädigung für Tochter und Sohn?
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