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Kurz erklärt #6: Beförderung verweigert, obwohl das Flugzeug noch da war

Montag, 13. August 2018

Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mit Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten.


Frage: Guten Tag, mir wurde die Beförderung verweigert. Als ich am Gate ankam, stand das Flugzeug noch da und war noch nicht gestartet. Dennoch haben mich die Mitarbeiter Fluglinie nicht mehr an Bord gelassen. Habe ich ein Anspruch auf Entschädigung?

Antwort von Hanneke Verstegen, Claims Specialist (Niederlande):

Hallo! Ohne die genauen Umstände zu kennen, ist es schwer, diese Frage zu beantworten. Waren Sie pünktlich am Gate und Ihnen wurde das Boarding untersagt, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Diese beträgt, je nach Flugstrecke, zwischen 250 und 600 Euro. Ursache für ein solches Verhalten ist oft das Vorliegen einer Überbuchung, weshalb die Entschädigung nach den Passagierrechten gerechtfertigt ist.

Hanneke Claims Specialist Flug-Verspaetet.de

Wenn Sie allerdings nicht pünktlich zur Abfertigung am Gate waren, ist es rechtens, dass Sie nicht mehr ins Flugzeug durften, selbst wenn die Maschine zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgehoben ist. Allerdings auch nur, sofern der Einsteigevorgang nicht mehr möglich ist. Ist beispielsweise der Bus zum Flugzeug noch nicht abgefahren, muss man Sie mitnehmen oder Ihnen eine Entschädigung zahlen.

Weitere Gründe, wann die Fluglinie die Beförderung verweigern darf, ohne dass sie eine Entschädigung zahlen muss, sind unter anderem, wenn der Passagier eine Gefahr für sich oder die Allgemeinheit ist, es medizinische Gründe gibt oder falls nicht alle Reiseunterlagen vorliegen.

Wie Flug-Verspaetet.de Ihnen bei einer Nichtbeförderung hilft

Wenn Sie gegen Ihren Willen nicht von der Fluggesellschaft befördert wurden, so helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab. Und das Beste: Flug-Verspaetet.de arbeitet nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!


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Fluggastrechte kurz erklärt

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