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Kurz erklärt #9: Müssen alle Fluggesellschaften Entschädigung zahlen?

Donnerstag, 6. September 2018

Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mit Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten.


Frage: Guten Tag Flug-Verspaetet.de. Ich habe mich gefragt, ob man eigentlich nur von europäischen Fluggesellschaften eine Entschädigung fordern kann oder ob alle Airlines bei einer Verspätung zahlen müssen?

Austin Rogge, Claims Specialist (Großbritannien): Gute Frage. Grundsätzlich müssen zwar alle Fluggesellschaften bei einer Flugannullierung oder einer Verspätung von mehr als 3 Stunden eine Entschädigung zahlen, jedoch gilt dies nicht für alle Strecken- bzw. Airline-Konstellationen.

Startet der Flug von einem europäischen Flughafen, so ist der Fall klar. Kommt es zu den eben geschilderten Flugproblemen und ist daran kein Umstand höherer Gewalt schuld, so besteht ein Anrecht auf Entchädigung von bis zu 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke. Daran muss sich jede Airline halten, egal aus welchem Land sie kommt.

Findet der Flug vollständig außerhalb der EU statt (und gab es keinen gemeinsam gebuchten Zubringerflug von einem EU Flughafen), zum Beispiel bei einem inneramerikanischen Flug von New York nach Los Angeles, so besteht leider in keinem Fall ein Anspruch auf Entschädigung, egal welche Airline den Flug durchführt.

Am kniffligsten ist die Frage zu beantworten, wenn der Flug von einem außereuropäischen Flughafen startet und in der EU landet. In einem solchen Fall ist entscheidend, wo die Fluggesellschaft Ihren Sitz hat. Ist dieser in Europa, Island, Norwegen oder der Schweiz, so besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Ist dies nicht der Fall, so kann man sich leider nicht auf die europäische Fluggastrechteverordnung 261/04 berufen.

Wichtig: Die entscheidende Fluggesellschaft ist die, die den Flug durchführt. Unter anderem durch Code-Sharing muss das nicht die Airline sein, bei der der Flug gebucht wurde!

Können Sie von Ihrer Fluggesellschaft Entschädigung fordern? Jetzt prüfen!

Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner von Flug-Verspatet.de können Sie in nur zwei Minuten herausfinden, ob Ihre Fluggesellschaft für die Flugverspätung oder den Flugausfall eine Entschädigung zahlen muss. Jetzt unverbindlich den Flug checken.

Anspruch auf Entschädigung? Super! Auf Wunsch legt unser internationales Expertenteam sofort für Sie los und fordert die Entschädigung für Sie ein. Und das Beste: Flug-Verspaetet.de arbeitet nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!

Fluggastrechte kurz erklärt

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