Kurz erklärt #14: Entschädigung trotz Insolvenz der Fluggesellschaft?

Freitag, 4. Januar 2019

Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mit Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten.

Frage: Ich bin vor kurzem mit einer Fluggesellschaft in den Urlaub geflogen. Auf dem Rückflug hatte ich vier Stunden Verspätung und nach der Fluggastrechteverordnung steht mir eine Entschädigung zu. Allerdings ist die Airline mittlerweile pleite gegangen.
Was kann ich jetzt tun und habe ich trotz der Insolvenz der Airline einen Anspruch auf Entschädigung?

Antwort: Wenn eine Fluggesellschaft Insolvenz anmeldet, sind die Passagiere häufig die Leidtragenden. Mit Pech fallen ab dem Zeitpunkt der Insolvenz alle geplanten Flüge aus und es kann vorkommen, dass Passagiere am Urlaubsort stranden und die Rückreise auf eigene Rechnung organisieren müssen. Bei anderen Fluglinien, wie beispielsweise aktuell Small Planet Airlines Deutschland, kann der Flugbetrieb vorerst aufrecht erhalten werden.
Da ein Unternehmen, das Insolvenz angemeldet hat, nur noch die wichtigsten Ausgaben tätigen darf, werden ab diesem Zeitpunkt leider auch keine Entschädigungszahlungen mehr getätigt. Diese können auch nicht vor Gericht eingeklagt werden.

    ⇒ Fluggutscheine sind bei Insolvenz quasi wertlos

Was also tun? Es ist zwar in vielen Fällen sehr unwahrscheinlich, aber sollte eine insolvente Fluggesellschaft komplett übernommen werden, kann dies auch bedeuten, dass der neue Eigentümer die vorher entstanden Entschädigungsansprüche quasi „mit übernimmt“ und diese leisten muss. Außerdem gibt es eine, leider ebenfalls nur geringe, Chance, dass die betroffenen Fluggäste eine Zahlung aus der Insolvenzmasse erhalten. Sofern dies geschieht, fällt diese der Erfahrung nach jedoch eher gering aus, da andere Gläubiger vorrangig bedient werden.

Fluggastrechte kurz erklärt

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