Kurz erklärt #14: Entschädigung trotz Insolvenz der Fluggesellschaft?
Freitag, 4. Januar 2019
Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mit Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten.
Frage: Ich bin vor kurzem mit einer Fluggesellschaft in den Urlaub geflogen. Auf dem Rückflug hatte ich vier Stunden Verspätung und nach der Fluggastrechteverordnung steht mir eine Entschädigung zu. Allerdings ist die Airline mittlerweile pleite gegangen.
Was kann ich jetzt tun und habe ich trotz der Insolvenz der Airline einen Anspruch auf Entschädigung?
Antwort: Wenn eine Fluggesellschaft Insolvenz anmeldet, sind die Passagiere häufig die Leidtragenden. Mit Pech fallen ab dem Zeitpunkt der Insolvenz alle geplanten Flüge aus und es kann vorkommen, dass Passagiere am Urlaubsort stranden und die Rückreise auf eigene Rechnung organisieren müssen. Bei anderen Fluglinien, wie beispielsweise aktuell Small Planet Airlines Deutschland, kann der Flugbetrieb vorerst aufrecht erhalten werden.
Da ein Unternehmen, das Insolvenz angemeldet hat, nur noch die wichtigsten Ausgaben tätigen darf, werden ab diesem Zeitpunkt leider auch keine Entschädigungszahlungen mehr getätigt. Diese können auch nicht vor Gericht eingeklagt werden.
⇒ Fluggutscheine sind bei Insolvenz quasi wertlos
Was also tun? Es ist zwar in vielen Fällen sehr unwahrscheinlich, aber sollte eine insolvente Fluggesellschaft komplett übernommen werden, kann dies auch bedeuten, dass der neue Eigentümer die vorher entstanden Entschädigungsansprüche quasi „mit übernimmt“ und diese leisten muss. Außerdem gibt es eine, leider ebenfalls nur geringe, Chance, dass die betroffenen Fluggäste eine Zahlung aus der Insolvenzmasse erhalten. Sofern dies geschieht, fällt diese der Erfahrung nach jedoch eher gering aus, da andere Gläubiger vorrangig bedient werden.
Fluggastrechte kurz erklärt
Sie haben auch eine Frage? Schreiben Sie uns an info@flug-verspaetet.de oder schauen Sie nach, welche Antworten wir bisher gegeben haben:
- Kurz erklärt #1: Entschädigung trotz Verpflegung und/oder Hotel
- Kurz erklärt #2: Entschädigung fordern, obwohl die Airline bereits abgelehnt hat
- Kurz erklärt #3: Einen Fall in einer anderen Sprache einreichen
- Kurz erklärt #4: Flug verspätet und Zug verpasst
- Kurz erklärt #5: Entschädigung trotz früherem Ersatzflug
- Kurz erklärt #6: Beförderung verweigert, obwohl das Flugzeug noch da war
- Kurz erklärt #7: Entschädigung fordern ohne Unterlagen?
- Kurz erklärt #8: Verspätung unter 1 Stunde, aber Anschlussflug verpasst
- Kurz erklärt #9: Müssen alle Fluggesellschaften Entschädigung zahlen?
- Kurz erklärt #10: Nur 300 statt 600 Euro Entschädigung erhalten
- Kurz erklärt #11: Entschädigung für Tochter und Sohn?
- Kurz erklärt #12: Flugverspätung oder Flugausfall: Was ist der Unterschied?
- Kurz erklärt #13: Unterschied zwischen Entschädigung, Rückerstattung und Schadensersatz
Hat Ihnen dieser Inhalt gefallen?
Danke, Sie haben unseren Tag neu gestaltet!
Der Therapeut ist teuer – hilf uns, besser zu werden!
Verstanden, danke!