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Sommerurlaub 2020: Was Reisende jetzt wissen müssen

Freitag, 29. Mai 2020

Am 13. Mai hat die Europäische Kommission in mehreren Pressekonferenzen und diversen Schreiben und Veröffentlichungen erklärt, wie Europa in den nächsten Monaten aussehen könnte und was die Regeln für Reisen innerhalb der EU sein werden. Wir haben uns die Zeit genommen, die Fülle an Informationen zu verarbeiten und die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst.

Sie wollten eigentlich bereits Urlaub machen, aber Ihr Flug wurde aufgrund des Coronavirus gestrichen? Die Airline muss Ihnen in dem Fall die Rückerstattung Ihrer Ticketkosten anbieten. Gerne überprüfen wir, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Erstattung besteht. Füllen Sie dazu ganz einfach und unverbindlich unseren kostenlosen Erstattungsrechner aus:

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Ab wann kann ich wieder verreisen?

Ein genaues Datum steht leider nicht fest. Genaue Reisebestimmungen hängen nach wie vor von der konkreten Situation in einzelnen Ländern ab und wie hoch die Infektionsraten vor Ort sind. Laut der Europäischen Kommission wird also ein Sommerurlaub 2020 durchaus möglich sein - allerdings nur in geringem Maß und unter strengsten Auflagen. Es ist vorgesehen, dass zunächst nur Grenzen zwischen Ländern mit ähnlichen epidemiologischen Situationen öffnen. Hygienevorschriften müssten ebenfalls in beiden Ländern identisch sein. Bereits aktuell lässt sich feststellen, dass auch dann zunächst die Grenze nur für notwendigen Verkehr geöffnet wird. Wann Urlauber folgen dürfen ist von Land zu Land unterschiedlich. Die Europäische Kommission macht hier keine Vorgaben und überlässt die endgültige Entscheidung den einzelnen Mitgliedstaaten.

Sommerurlaub 2020 Was Reisende jetzt wissen müssen Coronavirus Flugausfall

Wo kann ich diesen Sommer Urlaub machen?

Wir alle würden unseren Sommer gerne am Strand verdienen und die Sonne und das kühle Meer genießen. Das wird dieses Jahr jedoch nicht überall möglich sein. Die wichtigste Regel ist und bleibt also: Reisen Sie nur in Länder, in denen die Verbreitung von COVID-19 stark zurückgegangen ist und in denen die Inektionsrate bereits seit einiger Zeit konstant niedrig ist. Die Europäische Union will beim Auswählen von sicheren Reisezielen helfen, indem sie Online Karten zur Verfügung stellt. Diese Karten zeigen dann die aktuelle Situation in der ausgewählten Urlaubsregion an.

Um Reisen in bestimmte Länder zu ermögliche, muss in den betroffenen Urlaubsländern auch ein gut vorbereitetes Gesundheitssystem vorhanden sein. Das bedeutet, dass Urlaubsorte mit genug freien Krankenhausplätzen und COVID-19 Tests auf neue Infektionen reagieren können müssen.

Die Europäische Kommission will zudem mit einer europaweiten Kampagne dafür werben, dass EU-Bürger innerhalb der EU aber vor allem innerhalb ihres Heimatlandes reisen sollten. Europa wird dabei als sicheres Reiseziel beworben. Ziel der Kamapgne ist es auch, Anwohner mit lokalen Tourismusangeboten bekannt zu machen, um kleine Tourismusbetriebe vor Ort zu unterstützen.

Welche Rechte habe ich, wenn es mit dem Urlaub doch nicht klappt?

Nach wie vor fallen zahlreiche Flüge aus. In Europa wurden im Mai rund 90% aller Flüge annulliert. Und je nachdem, wie schnell einzelne Länder ihre Grenzen öffnen, wie sich Infektionsraten entwickeln und wann die Reisebeschränkungen verschiedener Länder aufgehoben werden, werden auch in Zukunft noch eine Flüge ausfallen. Die gute Nachricht ist: Als Fluggast haben Sie in Europa einige Rechte. Auch bei Flügen, welche aufgrund des Coronavirus ausgefallen sind, haben Sie die Wahl, ob Sie einen Gutschein annehmen wollen, der für einen späteren Flug mit derselben Airline eingelöst werden kann, oder ob Sie lieber die Kosten für Ihr ungenutztes Flugticket erstattet haben wollen. Die Fluggesellschaft muss diese Rückerstattung sogar innerhalb von 7 Tagen an Sie auszahlen.

Leider halten sich Fluggesellschaften oft nicht an diese Regelung und bieten ihren Passagieren ausschließlich Gutscheine an. Sollten Sie lieber eine Rückerstattung wollen, bleiben Sie unbedingt stur. Die Airline muss Ihre Erstattung auszahlen. Sollten Sie keinen Erfolg haben, oder sich einfach nicht unnötig mit der Airline streiten wollen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Überprüfen Sie Ihren ausgefallenen Flug ganz einfach in unserem kostenlosen Erstattungsrechner und reichen Sie Ihren Anspruch bei uns ein. Wir machen uns sofort für Sie an die Arbeit und helfen Ihnen, die Rückerstattung Ihrer Ticketkosten von der Fluggesellschaft einzufordern.

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Welche Regeln muss ich beim Reisen beachten?

Grundsätzlich sollten nur öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden, in denen die Gesundheit der Reisenden gewährleistet werden kann. Wo immer es notwendig ist, wird der Transport von Personen weiterhin eingeschränkt bleiben. Wann immer möglich ist, sollten die Passagiere einen Mindestabstand einhalten. Sollte dies in gewissen Situationen nicht praktikabel sein, ist es empfehlenswert, dass Passagiere in sämlichen Verkehrsmitteln, sowie an Flughäfen und Bahnhöfen einen Mund- und Nasenschutz tragen. Diese Gesichtsmasken können als physische Barriere bei der Vermeidung der zusätzlichen Verbreitung des Coronavirus helfen.

Trotz all dieser Vorkehrungen wird vorgeschlagen, dass zumindest in der ersten Phase die Anzahl der Passagiere an Bord von öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Zügen oder Flugzeugen, beschränkt wird, um einen Abstand zwischen den Passagieren garantieren zu können. Dies bedeutet, dass Fluggästein naher Zukunft möglicherweise mehr Platz an Bord haben, da die Mittelsitze frei bleiben könnten. Ob Fluggesellschaften diesen Vorschlag annehmen ist jedoch fraglich und liegt in ihrer Entscheidungsgewalt.

Auch in Hotels müssen sich Urlauber auf einige Änderungen gefasst machen. Zusätzlich zu den grundlegenden Bestimmungen eines Mindestabstandes und des regelmäßigen Händewaschens werden Schulungen für das Hotelpersonal durchgeführt. Diese sollen sicherstellen, dass Reisende konsequent über Neuigkeiten von Behörden informiert werden können. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, dass für Plätze am Pool oder für das Abendessen reserviert werden müssen, um den Mindestabstand zwischen den Gästen einzuhalten.

Wie kann Flug-verspaetet.de mir mit einem Flugausfall aufgrund des Coronavirus helfen?

Bei einem Flugausfall aufgrund des Coronavirus haben Sie das Recht auf eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten. Fluggesellschaften sind hier häufig stur und behaupten, dass kein Anspruch auf Erstattung bestünde und bieten stattdessen lieber Gutscheine an. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Flug-Verspaetet.de hilft Fluggästen Ihre Erstattung einzufordern, wenn mal etwas nicht nach Plan läuft. Nur im Erfolgsfall berechnen wir Ihnen eine Provision von 25% (zzgl. MwSt.) Ihrer Erstattung. Ihr Flug wurde aufgrund von COVID-19 annulliert? Dann prüfen Sie jetzt ganz einfach untenstehend, ob Sie Anspruch auf Rückerstattung haben:

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