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Coronavirus: 5 praktische Reisetipps für Ihren Sommerurlaub 2020

Montag, 27. Juli 2020

Infolge des Ausbruchs des Coronavirus war der Schengen-Raum monatelang gesperrt. Kurz vor Beginn der Urlaubszeit wurden die meisten Grenzen in Europa jedoch wieder geöffnet. Dennoch gibt es nach wie vor strenge Regeln, die nicht für jedes Land gleich sind. Wir haben die 5 wichtigsten Reisetipps aufgelistet, damit Sie sich auch in Zeiten des Virus gut auf Ihren Flug vorbereiten können.

Wussten Sie übrigens, dass Flug-verspaetet.de jetzt auch Passagiere bei Annullierungen aufgrund des Coronavirus unterstützt? In wenigen einfachen Schritten können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten haben. Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Anspruch einzureichen, nimmt Ihnen unser erfahrenes Team die ganze Arbeit ab. Wir werden dafür sorgen, dass Sie Ihr Geld so schnell wie möglich zurückerstattet bekommen!

Meine Rückerstattung fordern

#1: Achten Sie genau auf die Reisebestimmungen für Ihr Urlaubsland

Seit dem 15. Juni sind die Grenzen innerhalb der Europäischen Union wieder geöffnet. Das bedeutet, dass Sie wieder in Länder wie Spanien, Griechenland und Frankreich in den Urlaub fahren können. Natürlich sind die Reisehinweise von Land zu Land unterschiedlich und können sich jederzeit ändern, je nach der Anzahl der Infektionen im Land.

Neugierig auf die aktuellsten Reisehinweise für Ihr Urlaubsziel? Prüfen Sie hier, welche Reisehinweise das Auswärtige Amt für Ihr Reiseziel gegeben hat.

Coronavirus: 5 praktische Tipps für Ihren Sommerurlaub 2020

#2: Vor der Reise online einchecken

Wenn Sie vor Ihrem Flug zu Hause online einchecken, müssen Sie sich nicht in eine Warteschlange einreihen. Der Kontakt mit anderen Fluggästen und dem Personal am Flughafen ist somit minimal und Sie vermeiden gegebenenfalls den Kontakt mit den Check-in-Automaten. Es spart Ihnen Zeit und Mühe und Sie ist außerdem noch sicherer!

Flug-verspaetet.de Tipp: Reservieren Sie beim Check-In einen Platz am Fenster, um den Sicherheitsabstand zu anderen Passagieren zu wahren.

#3: Verwenden Sie die elektronische Bordkarte auf Ihrem Handy

Um den Kontakt mit dem Bodenpersonal so weit wie möglich zu vermeiden, können Sie Ihr Mobiltelefon benutzen, um Ihre Bordkarte vorzuzeigen. Bei vielen Fluggesellschaften, wie z.B. Lufthansa oder Ryanair, können Sie die Bordkarte einfach herunterladen oder sie über Ihre E-Mail oder die App der Fluggesellschaft öffnen. Sehr sicher, und es spart zudem Papier!

#4: Packen Sie Ihren Koffer mit Bedacht

Achten Sie darauf, dass Sie nur das mitnehmen, was Sie brauchen, und packen Sie Ihr Gepäck mit Bedacht: Das spart Zeit und Ärger bei der Sicherheitskontrolle. Legen Sie z.B. Ihre elektronischen Geräte und flüssigen Produkte auf Ihr Handgepäck, damit Sie schnell und einfach durch den Check gehen können. Auch wichtig: Nehmen Sie unbedingt Ihren Mundschutz mit! Sie müssen diesen häufig bereits am Flughafen und definitiv während des Fluges tragen. Vergessen Sie nicht, einen Mundschutz für die Rückreise mitzubringen oder zu kaufen!

Coronavirus: 5 praktische Tipps für Ihren Sommerurlaub 2020

#5: Fordern Sie eine Rückerstattung, falls Ihr Flug aufgrund des Coronavirus annulliert wurde

Aufgrund der nach wie vor instabilen Situation in vielen europäischen Ländern ist es durchaus möglich, dass Ihr Flug auch kurzfristig annulliert wird. Das ist natürlich sehr ärgerlich, aber es gibt auch einen Lichtblick: Sie können unter Umständen eine vollständige Rückerstattung Ihrer Ticketkosten fordern!

Wenn Ihr Flug wegen des Coronavirus annulliert wird, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung, können aber trotzdem noch eine vollständige Rückerstattung Ihres Tickets erhalten. Das Coronavirus wird als ein außergewöhnlicher Umstand angesehen, der die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, die Passagiere für den annullierten Flug zu entschädigen.

Eine zusätzliche Entschädigung ist jedoch nicht dasselbe wie das Recht auf Rückerstattung Ihres Tickets! Selbst zum Zeitpunkt des Coronavirus sind die Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den vollen Betrag Ihrer Ticketkosten innerhalb von 7 Tagen nach dem annullierten Flug zurückzuerstatten.

Wie kann Flug-verspaetet.de mir mit meiner Rückerstattung helfen?

Seit 2010 kämpfen wir als einer der ersten Dienste unserer Art in ganz Europa für die Rechte der betroffenen Fluggäste. Über unsere Website Flug-verspaetet.de, die in neun verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht, unterstützen wir betroffene Fluggäste bei der Geltendmachung von Entschädigungs- und Erstattungsansprüchen, auf die sie im Falle einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung eines Fluges gesetzlich Anspruch haben. Von unserer Zentrale in Amsterdam aus haben wir bereits Hunderttausenden von Fluggästen geholfen, eine Entschädigung oder die Erstattung von Ticketkosten zu fordern.

Wir akzeptieren Ansprüche auf Basis einer "Kein Erfolg, keine Kosten"-Vereinbarung. Das bedeutet, dass unser Service für Sie kostenlos ist, wenn es uns nicht gelingt Ihren Anspruch erfolgreich durchzusetzen, auch wenn wir bereits rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaft eingeleitet haben. Im Erfolgsfall berechnen wir 25% (zzgl. MwSt.) der Gesamtforderungssumme. Diese Servicekosten decken auch alle Rechtskosten ab.

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