Brexit - so ändert sich das Fluggastrecht
Freitag, 24. Juni 2016
Großbritanniens Bürger haben sich entschieden, die Europäische Union zu verlassen. Die historische Entscheidung wurde gestern, am Donnerstag den 23. Juni getroffen. Briten haben landein, landaus ihre Stimme abgegeben und sich letztendlich mit einem knappen Ergebnis von 52 % zu 48 % gegen einen Verbleib in der EU ausgesprochen. Diese mehrheitlich von älteren Bürgern getragene Entscheidung reduziert die Staatengemeinschaft von 28 Mitgliedern auf 27.
Wie sind Fluggastrechte betroffen?
Da Großbritannien mit dem Austritt aus der EU auch nicht mehr an die Fluggastrechteverordnung gebunden ist, werden Passagiere, die Ihre Reise in UK beginnen oder von außerhalb in das Königreich einreisen, deutlich seltener einen einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Flugverspätungen und Annullierungen haben. Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU werden auch die Flotten der in Großbritannien ansässigen Fluggesellschaften nicht länger als europäische Airlines angesehen. Dies bedeutet darüber hinaus, dass UK-Reisende unter Umständen keinen Anspruch mehr auf Betreuungsleistungen haben, wenn ihr Flug Verspätung hatte oder annulliert wurde.
Basierend auf internen Auswertungen von Flug-Verspaetet.de müssen UK-Reisende durch den Austritt Großbritanniens aus der EU auf jährlich mehr als 300 Millionen Euro an Entschädigungszahlungen verzichten.
Änderungen im europäischen Passagierrecht - eine Übersicht
Von | Nach | Bisher | Mögliche Veränderung |
UK Flughafen | UK Flughafen | Entschädigungsanspruch nach (EU) ° 261/2004 | Kein Anrecht mehr auf Entschädigung |
UK Flughafen | EU Flughafen mit EU Fluggesellschaft (z.B. Lufthansa) | Entschädigungsanspruch nach (EU) ° 261/2004 | Keine |
UK Flughafen | EU Flughafen mit nicht EU Fluggesellschaft (z.B. Thomas Cook) | Entschädigungsanspruch nach (EU) ° 261/2004 | Kein Anrecht mehr auf Entschädigung |
UK Flughafen | internationaler Flughafen | Entschädigungsanspruch nach (EU) ° 261/2004 | Kein Anrecht mehr auf Entschädigung |
internationaler Flughafen | UK Flughafen | Entschädigungsanspruch nach (EU) ° 261/2004 | Kein Anrecht mehr auf Entschädigung |
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Geschrieben von Team Flug-Verspaetet.de
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