Reise nach Nirgendwo - Flugzeug kehrt nach 6 Stunden Flug um
Freitag, 22. Juli 2016
Der British Airways Flug BA77 von letzter Woche wurde für seine Passagiere ein großes Desaster. Das Flugzeug musste aufgrund von technischen Komplikationen auf halber Strecke umdrehen. Das Flugzeug hatte bereits fast 10.000 km zurückgelegt, als es in Richtung seines Abflughafens umdrehte. Nun stehen allen Reisenden je 600 € Entschädigung zu.
Der Vorfall ereignete sich am 07. Juli auf dem Flug BA7 von London nach Tokyo. Nachdem das Flugzeug bereits 6 Stunden unterwegs gewesen war und sich über Nordsibirien befand, entschieden sich die Piloten nach Heathrow zurückzukehren. Dort landete die Maschine gegen Mitternacht, eine Stunde nachdem das Flugzeug planmäßig in Tokio Narita hätte landen sollen. Insgesamt hatten die Passagiere letztendlich 24 Stunden Verspätung, was sie laut EU Verordnung zu 600 € Entschädigung pro Passagier berechtigt.
Angaben der Fluggesellschaft zufolge war die Ursache eine „Vorsichtsmaßnahme aufgrund eines technisches Problems“ an der Boeing 777. Anscheinend war der Fehler allerdings nicht so kritisch, dass das Flugzeug hätte notlanden müssen. Warum der Flug nicht wie geplant bis zur Zieldestination fortgesetzt werden konnte, teilte der British Airways Sprecher nicht mit.
Erboste Passagiere machen ihrem Frust Luft
Die Entscheidung zur Umkehr ist auch den Reisenden unverständlich. Diese zeigten sich in den sozialen Netzwerken sehr erbost. Ein Passagier bezeichnete die Reise auf Twitter als „mit Abstand der schlimmste Flug aller Zeiten. 12 Stunden Flug, aber wir landeten wieder am Abflugort.“ Ein anderer Nutzer postete ein Bild, in dem man einen Hinweis von British Airways zu dem Vorfall sieht:
@flightradar24 pic.twitter.com/zoM9vDqeVl
— R_S_Glogow (@R_S_Glogow) July 7, 2016
Passagieren steht Entschädigung zu
British Airways könnte der Vorfall teuer zu stehen kommen. Da sich der Abflugort London in der EU befindet, stehen jedem Passagier des Fluges BA7 nach EU-Verordnung Nr. 261/2004 600 € Entschädigung zu*. Zusätzlich ist die Airline in solch einem Fall verpflichtet, ihren Kunden Hotelzimmer zu organisieren.
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