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Erste TUIfly Klagen werden verhandelt

Dienstag, 14. Februar 2017

Im Oktober vergangenen Jahres sorgten TUIfly und Air Berlin mit zahlreichen Flugausfällen, bedingt durch Krankmeldungen des Bordpersonals, für Aufsehen. Heute werden die ersten von über 600 Zivilklagen gegen TUIfly vor dem Amtsgericht Hannover verhandelt.

Wie Flug-Verspaetet.de berichtete, meldete sich im vergangenen Herbst eine hohe Anzahl an TUIfly Mitarbeitern gleichzeitig krank, was im Zeitraum von einer Woche für zahlreiche Flugausfälle bei der Airline sorgte. Aktuell werden vor dem Amtsgericht Hannover die ersten zwei von über 600 Klagen betroffener Passagiere gegen die Airline verhandelt. Die Passagier fordern Entschädigungen für die ausgefallenen Flüge nach der EU Fluggastrechteverordnung ein.

Sind Krankmeldungen höhere Gewalt?

Das Amtsgericht muss nun entscheiden, ob TUIfly zu entsprechenden Zahlungen verpflichtet ist. Bisher hat das Unternehmen lediglich die Reisekosten an betroffene Kunden zurück erstattet, weigert sich jedoch darüber hinaus Entschädigungen zu zahlen. TUIfly beruft sich nach Angaben des Gerichts darauf, dass die zahlreichen Krankmeldungen einen "wilden Streik" darstellen würden und somit ein außergewöhnlicher Umstand gegeben sei, der die Entschädigungspflicht der Airline ausschließe. Nach der europäischen Fluggastrechteverordung und einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zählen Streiks als Umstände höherer Gewalt, welche Fluggesellschaften von der Pflicht zur Zahlung von Entschädigungen befreien. Es ist jedoch rechtlich umstritten, ob die vorliegenden massenhaften Krankmeldungen als Streik einzuordnen sind.

    ⇒ Information: Was sind außergewöhnliche Umstände?

Krankmeldungen nach Fusionsplänen

Auslöser für die ungewöhnlich hohe Anzahl an Krankmeldungen sind wohl Meldungen über die Fusion von TUIfly und der österreichischen Air-Berlin Tochter Niki unter der Führung der arabischen Etihad Airlines gewesen. Arbeitnehmervertreter fürchteten den Abbau von Arbeitsplätzen durch den Zusammenschluss der Airlines. Mittlerweile ist TUIfly seinen Mitarbeitern entgegengekommen - tausende unzufriedene, weil nicht beförderte, Passagiere sind geblieben.

Endgültige Gerichtsentscheidung kann dauern

Flugrechtexperte Matthias Möller geht davon aus, dass das Gericht den betroffenen Passagieren Entschädigungszahlungen zusprechen wird. "Die Mitarbeiter von TUIfly sind nicht unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben. Es handelt sich um krankheitsbedingten, ärztlich attestierten Personalausfall, der im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft zu verorten ist. Wenn die Fluggesellschaft vorgibt, es handele sich hierbei um höhere Gewalt, dann ist das nur der Versuch, die Passagiere von der Geltendmachung ihrer gesetzlich angeordneten Entschädigungsansprüche abzuschrecken“, begründet Rechtsanwalt Möller seine Einschätzung.

Die zuständige Richterin, Catharina Erps, bestätigte gegenüber dem NDR, dass ein Urteil noch am kommenden Mittwoch verkündet werden kann. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sich eine endgültige Klärung dieser Rechtsfrage noch weiter hinziehen wird, da in vielen Verfahren die Berufung der unterlegenen Partei gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichs möglich ist. Interssant ist hierbei, dass die ebenfalls von den Krankheitsfällen betroffene Fluggesellschaft Air Berlin zahlreiche ihrer betroffenen Passagiere bereits gemäß Fluggastrechteverordnung entschädigt hat - und zwar ganz ohne Gerichtsverfahren.

Bisher gibt es von Seiten TUIflys keine Angaben darüber, auf welche Gesamtsumme sich die Klagen belaufen. Betroffene Passagiere können je nach Länge der Flugstrecke zwischen 250 und 600 € Entschädigung pro Person und Flug einfordern*.

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