Flugangst

Verspätung wegen Flugangst: Airline muss Entschädigung zahlen!

Mittwoch, 12. Juli 2017

Verspätet sich ein Flug aufgrund von Flugangst der Passagiere, muss die Airline eine Entschädigung zahlen.​ In einem aktuellen Urteil hat das Gericht entschieden, dass Flugangst von Passagieren keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt und die Airline somit haftet.

Im vorliegenden Fall landete ein Flieger von München nach Antalya mit über drei Stunden Verspätung am Zielort. Zunächst verspätete sich der Flug um 1,5 Stunden wegen eines technischen Defekts. Eine Familie hat daraufhin Flugangst bekommen und wollte die Maschine verlassen, sodass das Flugzeug nicht starten konnte. Das Gepäck musste ausgeladen werden, was zu einer Verspätung von insgesamt drei Stunden führte.

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Airline muss bei Verspätung aufgrund von Flugangst zahlen

Grundsätzlich haben Fluggäste laut EU Fluggastrechteverordnung ein Recht auf Entschädigung ab drei Stunden Verspätung. Die Gründe für die Verspätung müssen allerdings "gewöhnlich" sein, d.h. es liegt in der Macht der Airline, diese Vorfälle zu verhindern. So muss eine Fluggesellschaft auch bei einem technischen Defekt Entschädigung zahlen, da diese in den Verantwortungsbereich der Airline fällt, selbst wenn das Flugzeug regelmäßig gewartet wird. Dies Entschied der EuGH bereits 2015. Da in diesem Fall die Angstzustände der Passagiere durch den technischen Fehler hervorgerufen wurden, ist die dreistündige Flugverspätung laut Gericht auf diese Ursache zurückzuführen.

Fluggesellschaft legt Berufung gegen Urteil ein

Die Airline legte Berufung ein und argumentierte, dass plötzliche Erkrankungen der Passagiere nicht in ihrer Macht stünden. Das Landgericht Landshut erklärte jedoch, dass dies in diesem Fall nicht zutreffe, da die Flugangst unmittelbar durch einen technischen Defekt ausgelöst wurde.

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Geschrieben von Flug-Verspaetet.de 

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