Stornogebühren nicht rechtmäßig
Montag, 31. Juli 2017
Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Fluggästen gestärkt. Stornieren Reisende ihren Flug, dürfen Fluggesellschaften keine Bearbeitungsgebühren für die Rückzahlung verlangen.
Kann oder möchte ein Passagier seine Flugreise nicht antreten und storniert deswegen seinen Flug, ist es den Airlines nicht mehr gestattet, Bearbeitungsgebühren für die Rückzahlung der Steuern und Gebühren zu verlangen. Auch müssen alle Airlines den Anteil der Steuern, Gebühren und Zuschlägen am Flugpreis in Zukunft noch genauer ausweisen. Das hat der EuGH in einem aktuellen Urteil entschieden.
⇒ Ebenfalls gestärkt: Passagierrechte bei Flugannullierungen
Verbraucherschützer bemängelten Stornogebühren
Grundlage des Urteils war eine Klage von Verbraucherschützern gegen die Billigairline Air Berlin. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bemängelte die Bearbeitungsgebühr, die für die Passagiere bei einer Stornierung anfällt. Da sich Fluggäste bestimmte Zusatzkosten wie Steuern und Zuschläge bei einem nichtangetretenen Flug erstatten lassen können, sei es außerdem notwendig, diese transparent darzustellen. Diese Gebühren müssen beim Nicht-Erscheinen des Passagiers nämlich auch nicht von der Fluggesellschaft gezahlt werden.
⇒ Wenn die Airline den Flug storniert: Recht auf Entschädigung!
Die Verbraucherzentrale begrüßt das Urteil des Gerichtshofs. „Wir freuen uns wirklich darüber, dass es die Verbraucher künftig bei Stornierungen leichter haben werden, an ihr Geld zu kommen“, erklärt eine Expertin der Verbraucherzentrale.
Geschrieben von Flug-Verspaetet.de
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