Streik bei Ryanair: Kabinenpersonal leitet größten Streik der Firmengeschichte ein
Donnerstag, 19. Juli 2018
Schock für viele Urlauber: Aufgrund des bisher größten Streiks in der Geschichte des Billigfliegers werden in der nächsten Woche hunderte Flüge bei Ryanair gestrichen. Auch die deutsche Gewerkschaft ver.di sitzt als Verhandlungspartner mit am Tisch.
Hunderttausend Fluggäste von annullierten Flügen betroffen
In der kommenden Woche müssen viele Fluggästen wohl neu planen: Mittwoch und Donnerstag (25.07.2018 – 26.07.2018) wird das Kabinenpersonal des irischen Billigfliegers die Arbeit niederlegen. Vorsorglich warnt Ryanair seine Passagiere schon jetzt und annulliert pro Streiktag rund 300 Flüge, um den Passagieren „eine Umbuchung zu ermöglichen“.
Insgesamt werden über 100.000 Passagiere von dem Streik betroffen sein, die von oder nach Belgien, Spanien oder Portugal reisen möchten, wie der Konzern per Twitter bekannt gab.
Das Personal kämpft um bessere Vertragskonditionen wie beispielsweise einen höheren Lohn, aber auch um die Zahlung von Krankengeld. Der Konzern selbst sieht die Maßnahmen jedoch als weitestgehend ungerechtfertigt, weshalb eine Abwendung des Streiks sehr unwahrscheinlich ist. Der letzte und bisher größte Streik bei Ryanair fand vergangenen Donnerstag in Irland statt. Dort sind für Freitag und Dienstag (den 20. und 24.07) weitere Streiks der Piloten geplant.
Entschädigung für die Passagiere aufgrund des Ryanair-Streiks?
Bei einem Streik haben Passagiere nach aktueller Rechtslage keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug lange verspätet ist oder ausfällt, da ein solches Ereignis als „außergewöhnlicher Umstand“ angesehen wird. Dies ist jedoch anders, wenn das Problem mit dem Flug bereits mehrere Tage vor oder nach dem Streik auftritt. In solchen Fällen lohnt sich immer die Prüfung des Einzelfalls.
⇒ Ihre Passagierrechte bei einem Streik
Ryanair kündigte an, dass betroffene Passagiere per SMS über den Ausfall ihres Fluges informiert würden. Zusätzlich bietet das Unternehmen eine Umbuchungen oder die Rückerstattungen der Ticketkosten an.
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