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Streik der Lufthansa Flugbegleiter am Sonntag, den 20. Oktober 2019

Montag, 14. Oktober 2019

Wie heute um 13 Uhr von Daniel Flohr, dem stellvertretenden Vorsitzenden der UFO (Unabhängige Flugbegleiter Organisation) bekannt gegeben wurde, werden am kommenden Sonntag, den 20. Oktober 2019 die Flugbegleiter der Lufthansa streiken. Stattfinden sollen diese Streiks, deren Ziel es ist eine 1,8 prozentige Lohnerhöhung zu erzwingen, zwischen 6 Uhr und 11 Uhr vormittags an den Flughäfen München und Frankfurt.

Lufthansa Flugbegleiter Streik Entschädigung

Lufthansa äußerte sich zu dem Vorhaben und nannte die Streiks illegal. Trotz des fünfstündigen Streiks, will die Fluggesellschaft alle Flüge am Sonntag wie geplant durchführen. Es ist möglich, dass die Gewerkschaft, welche sich auch für höhere Löhne bei Lufthansa CityLine und SunExpress Germany einsetzt, weitere Streiks für die genannten Airlines, sowie Eurowings und Germanwings, ankündigt.

Haben Fluggäste ein Recht auf Entschädigung bei einem Streik?

Entschädigungen, welche auf der EU Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 beruhen, können bei Streiks nicht eingefordert werden. Die Verordnung besagt, dass „Umstände höherer Gewalt“ außerhalb des Einflussbereichs von Fluggesellschaften liegen und dadurch entstandene Flugausfälle oder Verspätungen nicht von den Airlines entschädigt werden müssen.

Gute Nachrichten gibt es jedoch für Fluggäste, deren Flug am Tag vor bzw. nach dem Streik beeinträchtigt ist. Hier liegen die Gründe oft im operativen Bereich, auf welchen die Fluggesellschaft sehr wohl Einfluss hat. Kommt es zum Beispiel zu Überbuchungen, da die Passagiere vom Streiktag auf einen späteren Flug gebucht werden, besteht durchaus ein Recht auf Entschädigung.

Welche weiteren Rechte haben Passagiere?

In jedem Fall haben Fluggäste zusätzlich das Recht auf Betreuungsleistungen, wie Getränke, Verpflegung, kostenlose Telefonate, sowie einer Hotelübernachtung inklusive Transfer, falls sich die Verspätung bis zum nächsten Tag zieht. Die Kosten hierfür müssen von der Airline übernommen werden. Diese Rechte sind in der europäischen Fluggastrechteverordnung festgesetzt.

Betreuungsleistung Flug verspätet

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