Erneute Streiks der UFO bei Lufthansa
Montag, 4. November 2019
Nachdem die Gewerkschaft UFO (Unabhängige Flugbegleiter Gesellschaft) am 20. Oktober nicht wie angekündigt Flüge der Lufthansa bestreikte, wurden heute erneut Streiks bekannt gegeben. In einem Video gab Daniel Flohr, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft bekannt, dass das Kabinenpersonal der Lufthansa am Donnerstag und Freitag für 48 Stunden ihre Arbeit niederlegen würde.
In einem Video, welches um 14 Uhr auf YouTube veröffentlich wurde, verkündete Daniel Flohr, dass alle Lufthansa Flüge in und von Deutschland heraus zwischen Donnerstag, den 07. November ab 00:00 Uhr und Freitag, den 08. November 24:00 Uhr betroffen sein werden. Während des Streiks soll am Donnerstag am Flughafen München eine Kundgebung stattfinden und am Freitag soll es vor der Konzernzentrale in Frankfurt zu einem Protestmarsch und einer Kundgebung kommen. Es wurde zudem angemerkt, dass weitere Streikaufrufe bei anderen Fluggesellschaften des Lufthansa-Konzerns jederzeit möglich sind. Es kann also jederzeit zu weiteren Streiks bei Eurowings, Germanwings, Lufthansa CityLine oder SunExpress Germany kommen.
Der Streikaufruf folgt einer Urabstimmung, bei der sich eine überwältigende Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder für weitere Streiks ausgesprochen haben soll. Lufthansa lehnt seit Monaten Verhandlungen mit der Gewerkschaft ab, nannte Streiks illegal und erkennt den gegenwertigen Gewerkschaftsvorstand nicht als vertretungsberechtigt an. Bei dem letzten Streit am 20. Oktober 2019 fielen insgesamt mehr als 100 Flüge aus.
Haben Fluggäste ein Recht auf Entschädigung bei einem Streik?
Entschädigungen, welche auf der EU Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 beruhen, können bei Streiks nicht eingefordert werden. Die Verordnung besagt, dass „Umstände höherer Gewalt“ außerhalb des Einflussbereichs von Fluggesellschaften liegen und dadurch entstandene Flugausfälle oder Verspätungen nicht von den Airlines entschädigt werden müssen.
Gute Nachrichten gibt es jedoch für Fluggäste, deren Flug am Tag vor bzw. nach dem Streik beeinträchtigt ist. Hier liegen die Gründe oft im operativen Bereich, auf welchen die Fluggesellschaft sehr wohl Einfluss hat. Kommt es zum Beispiel zu Überbuchungen, da die Passagiere vom Streiktag auf einen späteren Flug gebucht werden, besteht durchaus ein Recht auf Entschädigung.
Welche weiteren Rechte haben Passagiere?
In jedem Fall haben Fluggäste zusätzlich das Recht auf Betreuungsleistungen, wie Getränke, Verpflegung, kostenlose Telefonate, sowie einer Hotelübernachtung inklusive Transfer, falls sich die Verspätung bis zum nächsten Tag zieht. Die Kosten hierfür müssen von der Airline übernommen werden. Diese Rechte sind in der europäischen Fluggastrechteverordnung festgesetzt.
Wie Flug-Verspaetet.de Ihnen bei einem Streik hilft
Wenn Ihr Flug nicht unmittelbar in den Streikzeitraum gefallen ist, so helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:
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