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Galeria Karstadt Kaufhof übernimmt Teile von Thomas Cook: Was bedeutet das für Reisende?

Donnerstag, 21. November 2019

Knapp zwei Monate nachdem am 23. September zuerst Thomas Cook UK Insolvenz anmeldete und nur wenige Tage später auch der deutsche Ableger seine Geschäfte niederlegen musste, gibt es Neuigkeiten, wie es für das Unternehmen weitergehen könnte.

Galeria Karstadt Kaufhof, welches gegenwärtig 78 Reisebüros in den eigenen Filialen sowie 22 weitere Verkaufspunkte in deutschen Innenstädten betreut, will sein Touristikgeschäft erweitern und 106 der insgesamt 126 Thomas Cook Reisebüros sowie die Onlineplattform des Anbieters übernehmen. Damit würde der Konzern sein Angebot an Reisebüros mehr als verdoppeln. Durch die Übernahme würden mehr als 500 Arbeitsplätze gesichert.

Das Online-Geschäft von Thomas Cook, welches ebenfalls übernommen werden soll, umfasst die E-Commerce-Plattform und eine für das Reisegeschäft maßgeschneiderte IT sowie entsprechende Kundendaten. Der endgültige Erwerb ist abhängig von der Zustimmung der Kartellbehörde sowie des Gläubigerausschusses von Thomas Cook.

Condor Thomas Cook Plane

Was bedeutet das für bereits gebuchte Reisen?

Erst am 12. November hat Thomas Cook bekannt gemacht, dass auch alle Reisen für 2020 abgesagt werden müssen. Die betrifft auch Urlaube, die bereits teilweise oder komplett bezahlt wurden. Eine Übernahme der Reisebüros durch Galeria Karstadt Kaufhof wird daran leider nichts ändern. Da es kein Angebot für eine ganzheitliche Übernahme oder das Veranstaltergeschäft von Thomas Cook gab, laufen derzeit aus rechtlichen Gründen die Vorbereitung zur Einstellung des operativen Betriebs der Thomas Cook Touristik GmbH am 1. Dezember 2019.

Haben Gäste ein Recht auf Entschädigung?

Kunden, die Ihre Reise bereits angetreten haben und Leistungsträger, wie z.B. Hotels vor Ort bezahlen mussten, können ihre offenen Rechnungen bei der Insolvenzversicherung vorlegen und ihren Anspruch auf Erstattung geltend machen. Reisende, die zwar gebucht, aber ihren Urlaub noch nicht angetreten haben, haben unter Umständen einen Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages durch die Insolvenzversicherung. Die gilt nur für Personen, die eine Pauschalreise gebucht haben. Kunden, welche nur Einzelleistungen erworben haben und per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt haben, können sich ihr Geld durch die Bank zurückzahlen lassen, sofern die Versicherung nur einen Teil der Kosten oder gar nichts erstattet.

Die gesetzliche Haftung für Pauschalreisen ist jedoch auf 110 Millionen Euro beschränkt. Er wird davon ausgegangen, dass zur vollständigen Rückzahlung aller bereits bezahlten Reisen sowie zur Rückholung gestrandeter Reisender 300-400 Millionen Euro benötigt werden. Sollten die 110 Millionen Euro nicht ausreichen, kann es sein, dass Kunden auf einem Teil ihrer Kosten sitzen bleiben.

Welche Rechte haben Fluggäste von Condor?

Dank eines staatlichen Kredits von 380 Millionen Euro ist es der Fluggesellschaft gegenwärtig möglich den regulären Betrieb aufrecht zu erhalten, während sie sich nach neuen Investoren umsieht. Ein sogenanntes Schutzschirmverfahren sorgt zudem dafür, dass die Airline aus dem Konzern herausgelöst wurde. Des weiteren bedeutet das, dass sämtliche Forderungen gegen die Fluggesellschaft, welche vor dem 26.09.2019 entstanden sind, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als sogenannte Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden können.

Da Condor aktuell ihrem Regelbetrieb nachgeht, muss die Airline auch ganz normal nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 für Flugstörungen haften. Fluggäste können so bei einer Nichtbeförderung (z.B. aufgrund von Überbuchung), einem Flugausfall und einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung von bis zu 600 Euro beanspruchen.

Wie kann Flug-verspaetet.de bei einer Flugstörung mit Condor helfen?

Wenn Ihr Flug nach dem 26. September 2019 stattgefunden hat, so  helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

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