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Ein Sommer voller Flugausfälle: Ausgelöst durch das Coronavirus oder wirtschaftliche Effekte?

Donnerstag, 6. August 2020

Kurzfristinge Annullierungen machen Reisenden häufig zu schaffen. Bis wann können Airlines Flugausfälle noch auf das Coronavirus schieben?

Der Sommer ist da und vielerorts pilgern Reisende trotz des aktuellen Corona-Krise wieder Richtung Urlaubsziel. Seit Juli sind Reisen im Schengen-Raum wieder möglich und trotz kleinerer Einschränkungen an Orten, welche gestiegene Infektionszahlen vermelden, nutzen zahlreiche Touristen dieses Angebot gerne. Dennoch bleiben die Buchungszahlen weit hinter den Erwartungen zurück. Während letztes Jahr zu dieser Zeit ca. 8,5 von 10 Sitzen im Flugzeug besetzt waren, sind es dieses Jahr lediglich 6 von 10 Sitzen, die gebucht wurden. Und selbst die Passagiere, die tatsächlich einen Flug antreten wollen, werden dieses Jahr häufig mit kurzfristigen Flugannullierungen konfrontiert. “Verglichen mit letztem Jahr, fallen aktuell ca. 56% aller Flüge aus. Das faszinierende ist, dass das Coronavirus dabei häufig nicht mehr die Ursache ist. Aufgrund des gesunkenen Interesses an Reisen, entscheiden sich viele Airlines dazu ihre Flüge im letzten Moment zu annullieren, da die Durchführung oft nicht profitabel wäre. Passagiere sind sich dieses Problems meist nicht bewusst und wissen dann oft nicht, was ihre Rechte in dieser Situation sind", so Tom van Bokhoven, Gründer des Fluggastrechte-Spezialisten Flug-verspaetet.de.

Flugstornierung Flugannullierung Coronavirus Entshädigung Rückerstattung

Wieso werden Flüge so kurzfristig annulliert?

Kein Zweifel, die Luftfahrtindustrie hat stark unter den Auswirkungen der Corona-Krise gelitten. Der bereits im Frühjahr von Ryanair-Chef Michael O’Leary angekündigte Preiskrieg ist da und Airlines werben mit günstigen Tickets und der Ankündigung diverser Sicherheitsmaßnahmen um Fluggäste. Trotzdem bleiben die aktuellen Passagierzahlen weit hinter den Erwartungen zurück. Nach wie vor sind etwa 56% aller Flüge in Europa annulliert. Und selbst Flüge, die durchgeführt werden, haben mit einem Rückgang in Passagieren zu kämpfen. Aktuell sind nur ca. 55% aller Sitze an Bord der Flugzeuge mit Fluggästen gefüllt.

Aber was, wenn diese 55% der Reisenden bereits am Flughafen sind, ihr Flug storniert wird, aber andere Flüge in dasselbe Zielland trotzdem noch durchgeführt werden? “In diesen Fällen ist Ursache der Annullierung oft ganz banal. Ein technischer Defekt am Flugzeug kann beispielsweise Ursache für einen kurzfristigen Flugausfall sein”, erklärt Tom van Bokhoven von Flug-verspaetet.de. Für Passagiere gilt es, hierbei besonders vorsichtig zu sein. Es ist gut möglich, dass die betroffene Fluggesellschaft versucht die Annullierung auf die Auswirkungen des Coronavirus zu schieben. In diesem Fall wäre sie allein zur Zahlung einer Rückerstattung verpflichtet. Und selbst dann versuchen Fluggesellschaften für gewöhnlich noch die Auszahlung zu vermeiden und bieten Passagieren stattdessen ausschließlich einen Gutschein an.

Obwohl die meisten Fluggesellschaften ihre Flugpläne mittlerweile an die aktuelle Situation angepasst haben, kann es nach wie vor zu kurzfristigen Ausfällen kommen. Dies liegt vor allem an Anpassungen der Reisebeschränkungen als Reaktion auf gestiegene Infektionszahlen in verschiedenen Ländern. Kommt es zu einem starken Anstieg an Neuinfektionen, reagieren die Regierungen der betroffenen Länder häufig mit einer Verschärfung dieser Richtlinien. Reisenden wird dann meist empfohlen einen Urlaub in diesen Ländern zu vermeiden, was zu weiteren Annullierungen führt. Der Grund ist dann gar nicht mehr das Coronavirus, sondern schlicht ein wirtschaftlicher Aspekt. Aufgrund der vielen leeren Sitze an Bord ist es günstiger diese Flüge nicht mehr anzubieten. Dieses Verfahren hilft jedoch ausschließlich Fluggesellschaften und ignoriert Fluggäste gänzlich. Sollte es stattdessen nicht so sein, dass Airlines die Flüge, für die Tickets verkauft werden auch wirklich durchführen sollten, anstatt neue Märkte auf Kosten ihrer Passagiere auszutesten?

Was sind derzeit die Risiken von Flugannullierungen?

Für gewöhnlich wird empfohlen, dass Kurzstreckenflüge, also die meisten Flüge in Europa, etwa zwei Monate vor Abflug gebucht werden sollen, da die Tickets dann am günstigsten sind. Dieses Jahr ist dies für Passagiere jedoch nahezu unmöglich. Last-Minute Tickets sind dann häufig ein Vielfaches teurer als zuvor von den Airlines beworben. Fluggästen bleibt also nur eine Wahl: Die Buchung eines Fluges zum Urlaubsort mit einer oder mehrerer Zwischenlandungen. Was Passagieren häufig nicht bewusst ist: Je mehr Anschlussflüge, desto höher das Risiko von einer Flugannullierung betroffen zu sein. Doch nicht all diese Flugausfälle können auf das Coronavirus zurückgeführt werden. Obwohl Airlines meist versuchen das Virus als Grund anzugeben, liegen die wahren Gründe häufig woanders.

Bei sämtlichen großen Airlines in Europa, wie beispielsweise Lufthansa hat sich in den letzten Wochen gezeigt, dass fast alle Flugrouten in Europa wieder angeflogen werden. Dennoch werden auf sämtlichen Routen weiterhin Flüge annulliert. Es kann davon ausgegangen werden, dass die rückläufigen Buchungszahlen dieses Jahr ausschlaggebend für die Annullierungen sind. Aufgrund des gesunkenen Interesses an Reisen, kann eine optimale Auslastung von Flugzeugen nicht mehr erreicht werden. Für große, nationale Fluggesellschaften, wie z.B. Lufthansa ist dies meist unbedeutender, da diese Airlines ihr Geld weiterhin mit Cargoflügen sowie der Nutzung von Passagierflugzeugen als Frachtflugzeuge verdienen können. Diese Fluggesellschaften verdienen ihr Geld des Weiteren mit kostspieligen Zusatzleistungen wie zusätzlichem Gepäck oder höheren Buchungsklassen. Eine reduzierte Auslastung kann dadurch einfacher kompensiert werden. Billigfluggesellschaften wie Ryanair sind hingegen einem höheren Risiko ausgesetzt. Eine hohe Auslastung ist notwendig für diese Airlines, um profitabel oder zumindest kostenneutral zu bleiben. Für diese Airlines ist es dann günstiger, die Flüge zu annullieren und betroffene Fluggäste entweder auf andere Flüge umzubuchen oder anzugeben, die Annullierung sei aufgrund des Coronavirus geschehen. Diese Behauptung wird für gewöhnlich aufgestellt, um Geld zu sparen. Würden diese Fluggesellschaften den wahren Grund für die Annullierungen angeben, hätten ihre Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung. Vor allem auf Kurzstreckenflügen, also dort wo Billigfluggesellschaft einen Großteil ihres Geldes verdienen, liegen die Ticketkosten häufig unter den Kosten der Auszahlung einer möglichen Entschädigung, welche je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro pro Person liegt. “Grundsätzlich sollten Passagiere immer genau nachfragen, weshalb ein Flug annulliert wurde und auch selbst, notfalls unter Zuhilfenahme eines Fluggastrechte-Spezialisten, auf die genauen Umstände achten, um sicherstellen zu können, dass sie am Ende auch die Entschädigung erhalten, die ihnen für ihre Unannehmlichkeiten zusteht”, so van Bokhoven.

Angaben des Internationalen Luftverkehrsverbandes (IATA) zufolge könnte es noch bis zum Jahr 2024 dauern, bis der Flugverkehr wieder auf dem Level ist, den er 2019 vor der Krise hatte. Es scheint unfair den Reisenden gegenüber, einen signifikanten Rückgang in ihren Passagierrechten hinnehmen zu müssen, wenn Airlines bis 2024 behaupten können das Coronavirus sei der Grund für eine Annullierung, nur um eine Entschädigungszahlung zu vermeiden.

Die Gründe für Annullierungen sind vielfältig. Während das Coronavirus auf einigen Routen nach wie vor der Grund für einen Flugausfall sein kann und Passagiere ein Recht auf Rückerstattung und, im Fall von Anschlussflügen auf einen kostenlosen Rücktransport zu ihren ersten Flughafen haben, kann es sein, dass andere Routen ganz normal angeflogen werden können. In den meisten dieser Fälle hätten Passagiere dann ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung. Zudem ist es oft möglich, dass Fluggäste mit einem Ersatzflug ihr Ziel noch erreichen können. Die gute Nachricht ist also, dass die Reisenden weiterhin an Ihr Urlaubsziel gelangen und ihren Urlaub dort trotz der ursprünglichen Probleme genießen können.

Wie kann Flug-verspaetet.de bei einem Flugausfall helfen?

Ihr Flug wurde annulliert? Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25% (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Erstattungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, ob Ihnen eine Rückerstattung der Ticketkosten zusteht. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

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