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Eine Reise vorzubereiten und zu buchen ist das halbe Vergnügen. Dann kann Ihre Reise beginnen. Leider kommt es jedoch manchmal vor, dass Sie die Reise stornieren müssen. Aus der Not heraus oder aus Angst vor Covid-19 zum Beispiel. Ein negativer, oranger oder roter Reisehinweis wurde ausgegeben. Sie trauen sich nicht mehr und Ihre Reiseversicherung deckt den Schaden nicht oder Sie haben keine Reiserücktrittsversicherung.
Liegt kein oranger, roter oder negativer Reisehinweis vor, können auch andere Umstände der Grund dafür sein, dass Sie Ihren gesamten Urlaub oder Flug stornieren müssen. Ein Familienmitglied ist krank oder stirbt sogar, ein Krankenhausaufenthalt oder eine plötzliche dringende Operation. Sie müssen plötzlich eine Prüfung ablegen und müssen absagen. Sie sind einfach besorgt wegen der Corona-Lage am Zielort. All dies kann ein Grund für eine Stornierung sein. Oft muss eine Stornogebühr gezahlt werden, die sogenannten Stornokosten.
Wenn Sie Stornierungskosten zahlen müssen, ist es ratsam, die Rechnung für diese Stornierungskosten zu überprüfen. Ist der Prozentsatz der Stornokosten korrekt? Ist er Ihrer Meinung nach viel zu hoch? Oder gibt es andere Gründe, aus denen Sie wissen oder glauben, dass diese Stornokosten falsch oder zu hoch sind.
Wenn Sie keine Reise- oder Reiserücktrittsversicherung haben, müssen Sie die Stornierungskosten in der Regel selbst bezahlen.
Sie zahlen nicht nur Stornierungskosten für die Stornierung eines Flugtickets. Auch die Stornierung einer Pauschalreise kurz vor der Abreise ist mit hohen Kosten verbunden. Wenn Sie nur ein Flugticket für eine Reise oder einen Urlaub außerhalb Europas gebucht haben, sind die Kosten oft erheblich oder umfassen sogar den gesamten Ticketpreis.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, diese Kosten zu reduzieren oder zurückzufordern, und zwar auf der Grundlage einer "Kein Erfolg, keine Kosten"-Vereinbarung. Wenn wir Ihren Anspruch erfolgreich abgeschlossen haben, berechnen wir einen Prozentsatz von 29 % (inkl. MwSt.) des gesamten Entschädigungsbetrags.
Wenn Sie ein Flugticket mit Hotel oder eine Pauschalreise gebucht haben und Ihnen die Stornierungskosten, die Sie zahlen müssen, zu hoch sind, prüfen wir gerne, ob wir Ihnen dabei helfen können.
Wenn Sie unsere Hilfe bei der Erstattung (eines Teils) Ihrer Stornierungskosten benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Telefonnummer an info@stornierungskosten.de. Wir werden uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mir sind durch eine Stornierung Kosten entstanden. Kann ich diese zurückfordern?
Ja, wir helfen Ihnen gerne dabei, einen Teil der Kosten zurückzuerhalten.
Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, die jedoch nicht alle Stornierungskosten abdeckt. Kann ich versuchen, eine Erstattung zu bekommen?
Ja, auch wenn Sie nur teilversichert waren, versuchen wir, die Stornierungskosten - teilweise - zurückzuerhalten.
Ich habe keine Reise- oder Reiserücktrittsversicherung und hatte hohe Kosten zu tragen. Kann ich versuchen, das Geld zurückzuholen oder eine niedrigere Stornogebühr zu erreichen?
Ja, wir werden dann versuchen, einen Teil Ihrer Kosten zurückzuerhalten.
Ich habe eine Reise- oder eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, aber die Versicherung erstattet nichts. Was kann ich tun?
Wir beraten Sie gerne, um zu sehen, ob die Kosten trotzdem zurückgefordert werden können.
Ich habe eine Reise gebucht und bekomme mein Geld nicht zurück. Was kann ich tun?
Wir können Sie beraten. Unsere Anwälte prüfen Ihren Anspruch und entscheiden dann, ob ein Verfahren erfolgversprechend ist.
Ich musste stornieren und hohe Gebühren zahlen. Ist das rechtens?
Manchmal ja, aber oft nicht. Wir werden versuchen, einen Teil dieser Kosten für Sie zurückzuholen.
Ein Anwalt ist oft teuer und das Ergebnis wiegt die Kosten nicht auf. Wie viel wird mich ein Verfahren kosten?
Für Verbraucher besteht in Die Niederlande kein Anwaltszwang. Bis zu einem Streitwert von 25.000 Euro kann man ohne Anwalt vor Gericht klagen. Natürlich beschäftigen wir viele Anwälte, die Sie beraten und die Klage für Sie einreichen können. Dies ist auf Kosten des Gerichts und gegen eine Gebühr im Falle eines Gewinns und/oder basierend auf "Kein Erfolg, keine Kosten" möglich.
Was ist der Streitschlichtungsausschuss?
Der Schlichtungsausschuss ist vergleichbar mit der SÖP in Deutschland (https://soep-online.de/). Es ist ein kleiner Betrag zu zahlen, nach dem der Schlichtungsausschuss Ihre Forderung beurteilt. Das Urteil des Streitschlichtungsausschusses ist für die Parteien verbindlich. Dies ist jedoch nur bei Pauschalreisen möglich.
Haben Sie ein Hotel in den Niederlanden gebucht und die Unterkunft hat den Aufenthalt storniert, ohne Ihnen das Geld zu erstatten?
Wir haben viele Beschwerden von Personen erhalten, bei denen der Aufenthalt von der Unterkunft selbst storniert wurde und dem Buchenden lediglich ein Gutschein angeboten wurde. Dies betrifft vor allem Unterkünfte, die in den Niederlanden gebucht wurden. Wir können Ihnen helfen zu prüfen, ob es möglich ist, Ihre Kosten zurückzubekommen. Bitte senden Sie eine E-Mail mit Ihren Angaben an info@stornierungskosten.de und wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
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