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Anschlussflug verpasst: Kann ich eine Entschädigung fordern?
Passagiere, die aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges Ihren Anschlussflug verpassen, haben ein Recht auf finanzielle Entschädigung, falls Sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Flughafen ihrer Enddestination angekommen sind.
Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass Sie den vollen Umfang der Entschädigung nur erhalten, wenn alle Flüge von Ihrem Start- zu Ihrem Zielort unter eine Buchung fallen, also gemeinsam gebucht wurden. Handelt es sich beispielsweise um Flüge von Frankfurt über Reykjavik nach Washington, können Sie also nur eine Entschädigung für die volle Strecke verlangen, wenn alle Flüge unter eine Buchung fallen. Hätten Sie hingegen den Flug von Frankfurt nach Reykjavik separat von dem Flug von Reykjavik nach Washington gebucht, ist das keine Option. In diesem Fall können Sie aber dennoch trotzdem ganz normal eine Entschädigung für einen verspäteten Einzelflug verlangen der mehr als 3 Stunden verspätet war. Beachten Sie zudem, dass Sie bei separat gebuchten Flügen keinen Anspruch auf Ersatztransport für Ihren Anschlussflug haben, falls Sie diesen aufgrund eines verspäteten Zubringerflugs verpasst haben.
Die Regelungen für Verspätungen bei Anschlussflügen wurden so auch in einem Urteil vom 26. Februar 2013 vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Ein weiteres Urteil des EuGH vom 31. Mai 2018 bestätigte zudem, dass die Regelung auch für Anschlussflüge gilt welche gänzlich im Nicht-EU-Ausland durchgeführt wurden. Weitere Informationen zu dem Thema sowie Beispiele finden Sie im folgenden Absatz.
Anschlussflug verpasst wegen Verspätung - Wie viel Geld steht mir zu?
Die Entschädigungshöhe basiert nicht, wie häufig vermutet, auf dem Ticketpreis sondern auf der geflogenen Distanz. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass nicht die tatsächlich geflogene Route Basis zur Berechnung der Distanz zwischen Start- und Landeplatz ist, sondern die Luftlinie zwischen den Orten. Wenn Sie also beispielsweise von Frankfurt am Main via Reykjavik, Island nach Washington in die USA fliegen wird also nicht die Strecke via Island berechnet sondern die Luftlinie zwischen Frankfurt und Washington.
Je länger also die Distanz ist, desto höher fällt der Anspruch auf Entschädigung aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:
Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|
Flüge kürzer als 1.500 km | Erhalten Sie 250 € pro Passagier |
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU | Erhalten sie 600 € pro Passagier |
Um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben muss zudem eine Flugunregelmäßigkeit vorliegen. Im Detail kann es sich hierbei um eine Annullierung, Nichtbeförderung des Fluggastes oder eine Verspätung von mindestens 3 Stunden handeln. Zur Berechnung der Verspätung wird die Uhrzeit verwendet zu der sich die Türen des Flugzeugs am Bestimmungsort geöffnet haben. Diese wird dann mit der geplanten Ankunftszeit verglichen.
Ausschlaggebend bei einer Reise mit Anschlussflug ist die Ankunftszeit am endgültigen Bestimmungsort. Im oben genannten Beispiel müsste also bei der Ankunftszeit in Washington eine Verspätung von mindestens 3 Stunden vorliegen. Nicht relevant ist eine potenzielle Verspätung des Zubringerfluges. Sollte dieser mehr als 3 Stunden verspätet sein, aber Sie kommen dennoch pünktlich bzw. mit weniger als 3 Stunden Verspätung an der Enddestination an, besteht kein Recht auf Entschädigung.
Übrigens haben alle Passagiere dieses Recht auf Entschädigung. Das schließt auch Kleinkinder ein, insofern diese nicht umsonst befördert wurden.
Welche Airlines müssen mir eine Entschädigung auszahlen?
Die Entschädigungsansprüche basieren auf der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese gilt für Flüge, die innerhalb der EU starten, unabhängig davon, von welcher Fluggesellschaft sie durchgeführt werden sowie für Flüge, die in der EU landen. In diesem Fall muss der Flug jedoch von einer europäischen Airline durchgeführt worden sein.
Wenn Reisen mit Anschlussflug als eine Einheit gebucht wurden, ist also auch ein zweiter Flug, welcher beispielsweise von Mexiko in die USA fliegt der EU-Fluggastrechteverordnung unterlegen, sofern der Zubringerflug innerhalb der EU gestartet ist.
Beispielfälle: Wann bekomme ich eine Entschädigung?
Beispiel 1: Der Reisende haben einen Flug mit KLM von München über Amsterdam nach Tokio gebucht. Aufgrund einer halbstündigen Verspätung des Fluges von München nach Amsterdam verpasst der Reisende seinen Anschlussflug nach Tokio. Er wird auf den nächsten Flug umgebucht und erreicht Tokio mit 5 Stunden Verspätung. In diesem Fall hat der Reisende volles Recht auf Entschädigung.
Beispiel 2: Der Reisende hat einen Flug mit Lufthansa von Frankfurt über Seattle nach Los Angeles gebucht. Der Zubringerflug nach Seattle hatte 4 Stunden Verspätung, aber aufgrund der lange Umsteigezeit konnte der Reisende seinen Anschlussflug nach Los Angeles noch erreichen und kommt daher pünktlich in LA an. Trotz der langen Verspätung des ersten Flugs verfällt somit sein Anspruch auf Entschädigung.
Was ist die EU-Fluggastrechteverordnung?
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde am 11. Februar 2004 beschlossen und durch das Sturgeon-Urteil im Jahr 2009 signifikant gestärkt. Die Verordnung legt klar fest, dass Fluggäste, welche von einer Flugverspätung (über 3 Stunden), einem Flugausfall oder einer Überbuchung bzw. Nichtbeförderung betroffen sind, eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro erhalten. Zudem werden weitere Fluggastrechte, wie Betreuungsleistungen in der Verordnung geregelt. Informationen darüber, für welche Flüge diese Rechte genau gelten sind ebenso in der Regelung erhalten.
So haben Fluggäste bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese müssen von der Airline bereitgestellt werden. Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück bezahlen.
Um eine Entschädigung aus der Fluggastrechteverordnung erhalten zu können, ist es essenziell, dass eine bestätigte Buchung vorliegt und, dass sich der Passagier pünktlich am Check-In gemeldet hat. Dies muss auch geschehen, wenn eine Verspätung des Flugs bereits lange vorher bekannt ist.
Ihr Flug hat all diese Voraussetzungen erfüllt? Überprüfen Sie ganz einfach ob Ihnen eine Entschädigung zusteht:
Anschlussflug verpasst wegen Verspätung?
Wie kann ich meine Entschädigung fordern bei Anschlussflug verpasst wegen Verspätung ?
Bereits während der Wartezeit auf Ihren verspäteten Flug am Flughafen können Sie erste Schritte tätigen, um ihre Entschädigung erfolgreich geltend zu machen. Behalten Sie unbedingt alle Dokumente Ihrer Reise. Dazu gehören die Buchungsbestätigung, Ihre Bordkarte, sowie Belege für alle weiteren Kosten, wie z.B. Taxi, Unterkunft oder Mahlzeiten, die Ihnen durch die Flugverspätung entstanden sind. Lassen Sie sich Ihre Flugverspätung zusätzlich schriftlich von Mitarbeitern der Fluggesellschaft bestätigen und bringen Sie, wenn möglich, den Grund für Ihre Verspätung in Erfahrung. Dokumentieren Sie des Weiteren den genauen Verlauf Ihrer Verspätung inklusive der Uhrzeit zum Zeitpunkt des Öffnens der Türen nach Landung am Zielort. Es kann außerdem hilfreich sein, wenn Sie Kontaktdaten mit anderen Passagieren austauschen. So haben Sie Zeugen und können sich gegenseitig bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche unterstützen.
Die angefertigten Notizen und gesammelten Dokumente können im weiteren Verlauf Ihre Chancen selbst erfolgreich zu sein drastisch steigern. Im nächsten Schritt wenden Sie sich nun direkt an die Airline und fordern schriftlich die Entschädigung. Hierbei schildern Sie den genauen Sachverhalt Ihrer Entschädigung, nennen die Anzahl der Gäste, für die Sie eine Entschädigung fordern und definieren, wie viel Entschädigung Sie pro Personen verlangen.
Dieses Verfahren gegen die Airline kann häufig stressig und frustrierend sein, da Airlines sich weigern die Entschädigung auszuzahlen. Sollten Sie keine Lust auf einen Papierkrieg mit der Fluggesellschaft haben, hilft unser erfahrenes Team von Flug-Verspaetet.at Ihnen gerne weiter.
Bereits während der Wartezeit auf Ihren verspäteten Flug am Flughafen können Sie erste Schritte tätigen, um ihre Entschädigung erfolgreich geltend zu machen. Behalten Sie unbedingt alle Dokumente Ihrer Reise. Dazu gehören die Buchungsbestätigung, Ihre Bordkarte, sowie Belege für alle weiteren Kosten, wie z.B. Taxi, Unterkunft oder Mahlzeiten, die Ihnen durch die Flugverspätung entstanden sind. Lassen Sie sich Ihre Flugverspätung zusätzlich schriftlich von Mitarbeitern der Fluggesellschaft bestätigen und bringen Sie, wenn möglich, den Grund für Ihre Verspätung in Erfahrung. Dokumentieren Sie des Weiteren den genauen Verlauf Ihrer Verspätung inklusive der Uhrzeit zum Zeitpunkt des Öffnens der Türen nach Landung am Zielort. Es kann außerdem hilfreich sein, wenn Sie Kontaktdaten mit anderen Passagieren austauschen. So haben Sie Zeugen und können sich gegenseitig bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche unterstützen.
Bis wann kann ich meine Entschädigung fordern?
In Deutschland können Sie Ihre Entschädigung bis zu 3 Jahre nach dem Flug einfordern. Hierbei gilt es zu beachten, dass unwichtig ist, wann im Jahr der Flug stattfindet, oder stattfinden sollte. Der Anspruch auf Entschädigung gilt grundsätzlich bis zum 31. Dezember drei Jahre nach dem Flug. Sollte Ihr Flug also in Januar 2017 verspätet gewesen sein, können Sie Ihre Entschädigung noch bis 31. Dezember 2020 einfordern. Das Jahr 2018 galt als besonders verspätungsreich. Sollten auch Sie in diesem Jahr von einem Flugausfall, einer Verspätung oder Nichtbeförderung betroffen gewesen sein, können Sie Ihre Entschädigung noch bis Ende 2021 einfordern.
Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung erhalte?
Fluggesellschaften versuchen grundsätzlich, Entschädigungen nicht auszubezahlen. Hierbei ist es ihnen häufig egal, ob sie dazu rechtlich verpflichtet wären oder nicht. Aus diesem Grund haben sich die Airlines diverse Tricks einfallen lassen, um es Passagieren zu erschweren, Ihre Entschädigung einzufordern.
Fluggäste, welche bei der Airline anrufen, werden in Warteschlangen vertröstet und Passagiere, die sich per E-Mail melden, müssen häufig bis zu 2 Monate auf eine Antwort warten. Frühestens zu diesem Zeitpunkt ist dann eine Auszahlung der Entschädigung möglich. In diesen Antwort-E-Mails berufen sich die Fluggesellschaften jedoch meist darauf, dass die Flugverspätung einem außergewöhnlichen Umstand geschuldet ist, weshalb kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Häufig stimmt dies jedoch nicht. Aufgrund langwieriger Streitereien und der Ausreden von Fluggesellschaften kann es oft Jahre dauern, bis diese zur Auszahlung einer Entschädigung bereit sind.
Flug-Verspaetet.at hat es sich zur Aufgabe gemacht, Entschädigungsansprüche gegen Fluggesellschaften durchzusetzen. Im Idealfall ist eine positive Rückmeldung der Fluggesellschaft innerhalb weniger Monate möglich. Sollte sich die Fluggesellschaft jedoch auch nach mehrmaligen Zahlungsaufforderungen weigern, die Entschädigung auszuzahlen, kann es notwendig sein mit dem Anspruch vor Gericht zu gehen. In diesem Fall ist Flug-Verspaetet.at an die festgelegten Wartezeiten von Gerichten gebunden, weshalb es über ein Jahr dauern kann, bis die Entschädigung ausbezahlt wird.
Wieso sollte ich mir von einem Fluggastrechte-Spezialist helfen lassen?
Eine Entschädigung für Flugverspätung von Fluggesellschaften zu verlangen, kann ein nervenaufreibendes und zeitaufwendiges Unterfangen sein. Airlines haben eine Reihe an diversen Tricks, mit denen sie es vermeiden, eine Entschädigung an betroffene Passagiere auszuzahlen. Unter anderem werden Kunden schlichtweg ignoriert oder immer wieder vertröstet. Oftmals wird auch versucht Passagieren Gutscheine anzubieten, welche weit unter dem Wert der eigentlichen Entschädigung liegen. Im Gegenzug für Gutscheine, werden die Kunden dann zum Unterschreiben einer Verzichtserklärung gezwungen.
Diese Aktivitäten funktionieren, da Fluggesellschaft auf die Unwissenheit ihrer Kunden setzen und hoffen, dass diese irgendwann genervt sind und wieder aufgeben. Der Service von Flug-Verspaetet.at ist in diesem Fall für Sie da und hilft Ihnen weiter. Unser erfahrenes Team kennt die Tricks der Airlines und weiß, wie man damit umgeht. Sollte eine Fluggesellschaft Ihr Recht auf Entschädigung nicht anerkennen, gehen wir zudem für Sie vor Gericht um Ihren Anspruch auf Entschädigung gemeinsam mit unseren Partneranwälten durchzusetzen. Dies erfolgt selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Flug-Verspaetet.at hat es sich zur Aufgabe gemacht, Entschädigungsansprüche gegen Fluggesellschaften durchzusetzen. Im Idealfall ist eine positive Rückmeldung der Fluggesellschaft innerhalb weniger Monate möglich. Sollte sich die Fluggesellschaft jedoch auch nach mehrmaligen Zahlungsaufforderungen weigern, die Entschädigung auszuzahlen, kann es notwendig sein mit dem Anspruch vor Gericht zu gehen. In diesem Fall ist Flug-Verspaetet.at an die festgelegten Wartezeiten von Gerichten gebunden, weshalb es über ein Jahr dauern kann, bis die Entschädigung ausbezahlt wird.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Kein Papierkrieg mit der Airline
- Wir kümmern uns um die ganze Arbeit
- Sollte dies nötig sein, ziehen wir für Sie vor Gericht
- „Kein Erfolg, keine Kosten“: Nur bei Erfolg berechnen wir Ihnen ein Erfolgshonorar. Ansonsten ist unser Service für Sie kostenlos
- Unsere Erfolgsquote liegt bei 98%
Kann ich einen abgelehnten Anspruch auf Entschädigung trotzdem bei Flug-Verspaetet.at einreichen?
Flug-Verspaetet.at überprüft jeden eingereichten Anspruch auf Entschädigung im Detail darauf, ob alle Voraussetzungen zur Auszahlung einer Entschädigung vorliegen. Dies bedeutet, dass Sie auch bereits abgelehnte Ansprüche einreichen können. Hierbei ist es irrelevant, ob der Anspruch von einem anderen Spezialisten für Fluggastrechte, oder von der Fluggesellschaft selbst abgewiesen wurde.
Unser erfahrenes Team erstellt für jeden Anspruch ein ausführliches Dossier mit allen relevanten Informationen zu Ihrem Flug und der entstandenen Probleme damit. Nach Erstellung des Dossiers wird entschieden, ob Ihr Anspruch auf Entschädigung tatsächlich besteht und es werden weitere Schritte evaluiert und eingeleitet. Durch die langjährige Erfahrung unseres Expertenteams, können wir so auch Auszahlungen von Entschädigungen erwirken, die zuvor von den Fluggesellschaften, oder sogar anderen Anbietern von Entschädigungsdiensten abgelehnt wurden.
Wie kann Flug-Verspaetet.at mir mit meiner Entschädigung helfen?
Im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.at nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:
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Der Therapeut ist teuer – hilf uns, besser zu werden!
Verstanden, danke!