Flug gestrichen? Holen Sie sich bis zu 600 € Entschädigung plus eine Rückerstattung!

Doch auch, wenn Sie einen Ersatzflug der Airline angetreten haben, können Sie unter Umständen bis zu 600 € Flugausfall-Entschädigung fordern!

Beantragen Sie jetzt Ihren Anspruch in weniger als 5 Minuten!

Flug Gestrichen — Wichtige Informationen

  • Ihr Flug wurde weniger als 14 Tage vor dem ursprünglichen Abflugdatum storniert? Dann haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf bis zu 600 € Flugausfall-Entschädigung!

  • Sie haben keinen von der Fluggesellschaft angebotenen Alternativflug angetreten? Dann können Sie sich den Ticketpreis erstatten lassen – akzeptieren Sie keine Gutscheine!

  • Flug storniert wegen Corona? Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben, können Sie eine Erstattung des Ticketpreises verlangen.

  • Sie können außerdem eine Entschädigung für Flüge fordern, die mindestens 3 Stunden Verspätung haben.

  • Flug-Verspaetet.at hilft Fluggästen seit 2010, ihr Geld zurückzufordern. Wir arbeiten mit Rechtsteams in 9 Ländern und unsere Gewinnquote bei Verfahren gegen Airlines liegt bei 98 %. Dabei arbeiten wir nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Kosten“.

Jetzt Flug checken

Zuletzt aktualisiert am

EU-Fluggastrechte

2004 haben das EU-Parlament und die Europäische Kommission die EU-Verordnung 261/2004 verabschiedet. Das später unter der Bezeichnung EU261 oder EU-Fluggastrechteverordnung bekannte Dokument garantiert Fluggästen in der EU ein Recht auf Entschädigung und Erstattung im Falle von Flugausfall und Flugverspätung.

Erhalten Sie die volle Entschädigung für Ihr Ticket, die Flugentschädigung oder beides!

Habe ich ein Recht auf Entschädigung und Erstattung, wenn ich in ein Nicht-EU-Land fliege?

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für die meisten Flüge mit Abflug- oder Ziel-Flughafen in der Europäischen Union. Einzige große Ausnahme ist, wenn Sie mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft in die EU einreisen, zum Beispiel mit einer US-Airline wie United oder American Airlines aus den USA.

Einzelheiten dazu finden Sie in der folgenden Tabelle.

Streichung des FlugsAlternativflugEntschädigung
Weniger als 7 Tage im VorausAbflug >1h früher oderJA
7-14 Tage im VorausAbflug >2h früher oderJA
Weniger als 14 Tage im VorausKein Alternativflug angebotenJA

Wann kann ich eine Entschädigung verlangen, wenn mein Flug annulliert wurde?

Wichtigstes Kriterium ist der Zeitpunkt, wann die Flugstornierung durch die Airline mitgeteilt wurde. Wurde die Flugstornierung von der Airline weniger als 14 Tage vor dem ursprünglich geplanten Abflugdatum mitgeteilt, haben Sie wahrscheinlich Recht auf Entschädigung.

Die zwei anderen Kriterien sind:

  1. Der Grund der Stornierung: Damit Sie als Fluggast Anspruch auf eine Entschädigung haben, muss die Fluggesellschaft die Flugstreichung selbst verschuldet haben.

    => Lesen Sie hierzu auch den Abschnitt Außergewöhnliche Umstände in diesem Artikel, um zu erfahren, in welcher Situation eine Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen muss.

  2. Für Einzelheiten zum angebotenen Ersatzflug der Airline, siehe die nachstehende Tabelle.


Ihr FlugBeispielEnschädigung
Flug mit einer EU-AirlineVon Berlin nach Amsterdam mit KLMJA
Flug mit einer Nicht-EU-Airline aus der EU herausVon Frankfurt nach Los Angeles mit UnitedJA
Flug mit einer Nicht-EU-Airline in die EU reinVon Los Angeles nach Frankfurt mit UnitedNEIN

Welchen Entschädigungsanspruch habe ich bei Flugausfall?

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EUErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EUErhalten sie 600 € pro Passagier

*Hat der Flug jedoch eine Verspätung von weniger als 4 Stunden, kann der Gesamtbetrag um 50 % gekürzt werden.

Sie haben bereits einen Fluggutschein angenommen?

Eventuell können Sie sich diesen doch noch erstatten lassen!

Jetzt Anspruch einreichen
W Kkd6 S Vp

Mein Flug wurde storniert – wann kann ich mir das Ticket erstatten lassen?

Sie können sich den Ticketpreis erstatten lassen, wenn Ihr Flug gestrichen wurde und Sie den von der Fluglinie angebotenen Ersatzflug abgelehnt haben. Wurde Ihnen kein Ersatzflug angeboten, haben Sie natürlich ebenfalls Anspruch auf Erstattung.

Sollte ich einen Gutschein anstelle einer Erstattung akzeptieren?

Wir empfehlen, Gutscheine nicht zu akzeptieren. Hier unsere Hauptgründe:

  1. Akzeptieren Sie einen Gutschein, sind Sie an die Airline gebunden, auch wenn Sie mit dieser schlechte Erfahrungen gesammelt haben.

  2. Sie gewähren der Airline praktisch ein zinsloses Darlehen. Auch wenn Sie erst mal keine weitere Flugreise planen – irgendwann müssen Sie, wenn Sie Ihr Geld nicht komplett abschreiben wollen.

  3. Die Gültigkeit von Gutscheinen für Flüge kann ein Problem sein: Sie müssen Ihre nächste Flugreise zeitnah planen.

Außergewöhnliche Umstände – wann die Fluggesellschaft Entschädigungsansprüche ablehnen kann

In einigen Situationen, in denen Airlines Ihre Entschädigungsforderung für einen annullierten oder verspäteten Flug zurecht abweisen kann. Zu diesen außergewöhnlichen Umständen zählen:

  • Schlechte Wetterverhältnisse, wie dichter Nebel, Starkregen oder Gewitter.

  • Streiks, häufig in der Luftfahrtindustrie.

    Doch aufgepasst: Ein Streik der jeweiligen Flug­gesellschaft bzw. ihrer Kabinen­beschäftigten fällt NICHT unter höhere Gewalt!

  • Politische Umstände, wie ein Terrorangriff oder ein generelles Sicherheitsrisiko aufgrund politischer Unruhen.

  • Naturkatastrophen, wie Vulkanausbrüche oder Tornados.

  • Die Kollision eines Flugzeugs mit Vögeln oder anderen Fremdkörpern.

  • Ein Flugpassagier, der an Bord erkrankt oder sich den Anweisungen des Kabinen­personals widersetzt.

  • Flugverspätungen, die durch das Flughafen­personal verursacht werden, wie außergewöhnlich lange Warte­schlangen an den Sicherheitskontrollen.

Achtung, manchmal berufen sich Fluggesellschaften auf außergewöhnliche Umstände, obwohl diese überhaupt nicht vorgelegen haben. Fordern Sie noch heute Entschädigung über Flug-Verspaetet.at – wir werden Ihren Fall sorgfältig prüfen und die Airline zur Rechenschaft ziehen!

Erstattung unvorhergesehener Ausgaben aufgrund von Flugausfall

Wenn plötzlich ein Flug storniert wird, kann es vorkommen, dass Fluggäste unerwartete Ausgaben tätigen müssen, wie Hotelkosten, Mahlzeiten, Transportkosten (Taxi, Mietauto) usw.

Zum Glück gelingt es uns oft, dafür zu sorgen, dass die Airline das Geld erstattet. Reichen Sie noch heute Ihre Forderung über Flug-Verspaetet.at ein, indem Sie die entsprechenden Rechnungen und Quittungen einfach über unser cleveres Online-System hochladen. Danach übernehmen wir für Sie.

=> Fordern Sie Ihr Geld zurück

Wie viel Zeit habe ich, um für Flugausfall Erstattung und Entschädigung zu fordern?

Das ist abhängig von der Gesetzgebung des Landes:

  1. … von dem Sie abfliegen.

  2. … in das Sie fliegen.

  3. … in dem die Airline ihren Hauptsitz hat.


Als Fluggast können Sie bei mehreren Möglichkeiten selbst entscheiden, welche Gesetzgebung die günstigste für Sie ist.


Fliegen Sie beispielsweise mit der irischen Airline Ryanair von Frankfurt nach Mailand, können Sie zwischen deutschem Recht (3 Jahre Anspruch), italienischem Recht (2 Jahre Anspruch) und irischem Recht (6 Jahre Anspruch) wählen.

Vertrauen Sie Experten mit mehr als zehn Jahren Erfahrung.

Wir helfen Fluggästen seit 2010, ihr Geld zurückzufordern.

Jetzt Forderung einreichen
W Fb Gs2qx

Wie lange dauert es, bis ich für meinen Flugausfall Entschädigung/Erstattung erhalte?

Viele Fluggäste, die zu uns kommen, haben das Geld schon nach wenigen Wochen oder Monaten nach Einreichen der Forderung auf dem Konto.

Hin und wieder, zum Beispiel bei Nicht-Reagieren der Fluggesellschaft oder wenn die Forderung vor Gericht landet, kann sich die Wartezeit verlängern. Wenn Sie Ihre Forderung über Flug-Verspaetet.at einreichen, nehmen wir Ihnen diesen Stress ab – wir informieren Sie bei wichtigen Updates zu Ihrer Forderung, sind bei Fragen immer für Sie da und gehen für Sie, wenn nötig, sogar bis vor Gericht.

Wie kann ich Entschädigung und Erstattung für eine Flugstornierung durch die Airline fordern?

Prüfen Sie zunächst Ihre Anspruchsberechtigung mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechner.

Danach können Sie Ihre Entschädigung und Erstattung entweder selbst einfordern oder uns diese Aufgabe überlassen. Dank mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung bei der Unterstützung von Fluggästen kennen wir das Rechtsverfahren bis ins Detail und haben 98 % der Verfahren gegen Airlines gewonnen. Wir kümmern uns um praktisch alles. Was Sie noch tun müssen, ist, die erforderlichen Informationen über unser cleveres Online-System hochzuladen – nur wenige Minuten und Sie können sich zurücklehnen!

Warum mit Flug-Verspätet?

1m Passagieren geholfen

9 Rechtsteams in Europa

98% Erfolgsquote vor Gericht

Hilfreiche Links

Hat Ihnen dieser Inhalt gefallen?

Danke, Sie haben unseren Tag neu gestaltet!

Der Therapeut ist teuer – hilf uns, besser zu werden!

Verstanden, danke!