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EU-Fluggastrechte
2004 hat das Europäische Parlament die EU-Verordnung 261/2004 verabschiedet, ein Gesetz, das die Luftfahrtbranche revolutionierte. Das auch unter dem Namen EU261 bzw. EU-Fluggastrechteverordnung bekannte Dokument sicherte Fluggästen in der EU zunächst nur ein Recht auf Flugentschädigung bei Flugausfall zu. Später wurde die Verordnung aufgrund von Gerichtsurteilen wie dem Sturgeon-Urteil auf Flugverspätungen ausgeweitet.
Nach dem Brexit wurde die EU-Fluggastrechteverordnung in die britische Gesetzgebung übernommen. Das heißt, dass Sie auch bei Flugreisen ins und aus dem Vereinigten Königreich Flugentschädigung fordern können.
Nicht sicher, ob Ihnen Flugentschädigung zusteht?
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Meine Flug checkenSteht mir Entschädigung zu, wenn ich in ein Land außerhalb der EU fliege?
In den meisten Fällen: ja. Die EU-Fluggastverordnung gilt für alle Flüge von Fluggesellschaften mit Hauptsitz in der EU. Zusätzlich gilt sie auch für Flüge mit Abflughafen in der EU, die von Nicht-EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden.
Einzelheiten dazu finden Sie in der folgenden Tabelle.
Ihr Flug | Beispiel | Enschädigung |
---|---|---|
Flug mit einer EU-Airline | Von Berlin nach Amsterdam mit KLM | JA |
Flug mit einer Nicht-EU-Airline aus der EU heraus | Von Frankfurt nach Los Angeles mit United | JA |
Flug mit einer Nicht-EU-Airline in die EU rein | Von Los Angeles nach Frankfurt mit United | NEIN |
Wann kann ich für Flugverspätung Entschädigung fordern?
Flug verspätet? Entschädigung steht Ihnen dann zu, wenn die Verspätung mehr als 3 Stunden beträgt und die Airline für diese verantwortlich war (also nicht bei außergewöhnlichen Umständen).
Wann kann ich Entschädigung verlangen, wenn mein Flug gestrichen wurde?
Im Allgemeinen können Sie Flugentschädigung bei Flugausfall fordern, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum gestrichen wurde. Das gilt jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft auch für den Flugausfall verantwortlich ist – sind sogenannte außergewöhnliche Umstände eingetreten, ist die Fluggesellschaft nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.
Darüber hinaus muss der Ersatzflug der Fluggesellschaft, sofern dieser angeboten wurde, bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Eine Übersicht dazu finden Sie in der folgenden Tabelle.
Streichung des Flugs | Alternativflug | Entschädigung |
---|---|---|
Weniger als 7 Tage im Voraus | Abflug >1h früher oder | JA |
7-14 Tage im Voraus | Abflug >2h früher oder | JA |
Weniger als 14 Tage im Voraus | Kein Alternativflug angeboten | JA |
Wie viel Flugentschädigung steht mir zu?
Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugdistanz.
Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|
Flüge kürzer als 1.500 km | Erhalten Sie 250 € pro Passagier |
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU | Erhalten sie 600 € pro Passagier |
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Außergewöhnliche Umstände – Situationen, in denen eine Fluggesellschaft Ansprüche auf Entschädigung rechtmäßig zurückweisen kann
Obwohl Fluggästen in der Regel bei Flugverspätung oder Flugausfall Entschädigung zusteht, gibt es auch Situationen, in denen die Fluggesellschaft nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet ist. Und zwar dann, wenn die Flugprobleme von einem Dritten bzw. durch höhere Gewalt verursacht wurde. In diesen Fällen sprechen wir von außergewöhnlichen Umständen. Die häufigsten Beispiele sind:
Schlechte Wetterverhältnisse, wie dichter Nebel, Starkregen oder Gewitter.
Streiks, häufig in der Luftfahrtindustrie.
Doch aufgepasst: Ein Streik der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. ihrer Kabinenbeschäftigten fällt NICHT unter höhere Gewalt!
Politische Umstände, wie ein Terrorangriff oder ein generelles Sicherheitsrisiko aufgrund politischer Unruhen.
Naturkatastrophen, wie Vulkanausbrüche oder Tornados.
Die Kollision eines Flugzeugs mit Vögeln oder anderen Fremdkörpern.
Ein Flugpassagier, der an Bord erkrankt oder sich den Anweisungen des Kabinenpersonals widersetzt.
Flugverspätungen, die durch das Flughafenpersonal verursacht werden, wie außergewöhnlich lange Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen.
Allerdings versuchen Airlines gerne, Entschädigungszahlungen zu vermeiden, indem sie auf außergewöhnliche Umstände verweisen, auch wenn diese gar nicht vorlagen.
Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen, und wir werden die Fluggesellschaft zur Verantwortung ziehen! Wenn nötig, kämpfen wir für Ihr Recht sogar vor Gericht. Kein Erfolg, keine Kosten.
Fordern Sie Ihre Flugentschädigung ein, bevor es zu spät ist!
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Jetzt Anspruch einreichenErstattung zusätzlicher Ausgaben
Sie mussten wegen Flugproblemen eine zusätzliche Nacht im Hotel verbringen oder ein Taxi buchen? Unter Umständen können Sie sich diese Kosten erstatten lassen.
Reichen Sie Ihre Anspruch über Flug-Verspaetet.at ein und laden Sie alle relevanten Quittungen und Belege über Ihr Online-Konto hoch. Wir kümmern uns um den Rest und sorgen für eine Erstattung Ihrer Kosten.
Wie viel Zeit habe ich, um Flugentschädigung zu fordern?
Beim Fordern einer Flugentschädigung haben Sie die Wahl aus bis zu drei Gesetzgebungen: das Recht des Landes, in dem Sie losgeflogen sind, das Recht des Landes, in dem Sie gelandet sind, und das Recht des Landes, in dem die ausführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz hat.
Fordern Sie beispielsweise Entschädigung von easyJet für einen Flug von Berlin nach Paris, haben Sie drei Möglichkeiten zur Auswahl
- österreichisches Recht, da easyJet seinen Hauptsitz in Wien hat, mit bis zu 3 Jahren Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung;
- deutsches Recht, da der Startflughafen in Berlin liegt, ebenfalls mit bis zu 3 Jahren Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung;
- französisches Recht, da Paris der Zielflughafen ist, mit bis zu 5 Jahren Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung.
Wie lange dauert es, bis ich meine Flugentschädigung erhalte?
Dies hängt von mehreren Faktoren ab, z. B. davon, ob und wie schnell die Fluggesellschaft reagiert und ob ein Gerichtsverfahren nötig ist, um eine Zahlung der Fluggesellschaft zu erzwingen. In der Regel haben viele Fluggäste, die ihre Anspruch über Flug-Verspaetet.at stellen, ihr Geld schon nach wenigen Wochen oder Monaten auf dem Konto.
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen es sich länger hinziehen kann. Doch keine Sorge: Wenn Sie uns einschalten, halten wir Sie über alle relevanten Neuigkeiten zu Ihrer Anspruch auf dem Laufenden und sind bei Fragen jederzeit für Sie da. Dabei arbeiten wir ausschließlich nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Kosten“.
Wie fordere ich Entschädigung bei Flugproblemen?
Prüfen Sie zunächst mit unserem Anspruchsrechner, ob Ihnen Entschädigung zusteht.
Im Anschluss können Sie alle erforderlichen Unterlagen über unser Online-System hochladen, und wir übernehmen für Sie den Papierkram und alle Formalitäten. Wir werden Ihren Fall gründlich prüfen, uns mit der Airline in Verbindung setzen und – wenn erforderlich – sogar vor Gericht für Ihr Recht kämpfen. Kein Erfolg, keine Kosten!
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