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Flug umgebucht? So bekommen Sie eine Entschädigung!
Gründe für eine Flugumbuchung kann es viele geben. Häufig geschieht eine unfreiwillige Umbuchung durch die Airline als Folge einer Flugverspätung oder wenn der ursprünglich gebuchte Flug ausfällt. Für die Passagiere ist dies natürlich sehr ärgerlich, da so die eigene Planung durcheinander geworfen wird und im schlimmsten Fall ein ganzer Urlaubstag verloren geht.
Immerhin gibt es eine gute Nachricht: Genau wie bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall steht Ihnen auch bei einem umgebuchten Flug eine Entschädigung zu. Entscheidend dabei ist, dass Sie mit mindestens 3 Stunden Verspätung gegenüber ihrem eigentlichen Ankunftszeitpunkt am Zielort landen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der Distanz des verschobenen Fluges und gilt pro Passagier.
Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|
Flüge kürzer als 1.500 km | Erhalten Sie 250 € pro Passagier |
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU | Erhalten sie 600 € pro Passagier |
Bei einer Umbuchung gibt’s oft Geld zurück!
Ob Sie für den umgebuchten Flug eine Entschädigung verlangen können, hängt außerdem davon ab, weshalb Ihr Flug umgebucht wurde. Handelt es sich bei der Ursache des Problems um einen außergewöhnlichen Umstand, dann steht Ihnen leider keine Entschädigung zu. Das gleiche gilt bei Flügen, die vollständig außerhalb der EU stattfinden, oder die an einem außereuropäischen Flughafen starten und von einer nicht-europäischen Fluglinie durchgeführt werden.
In allen anderen Fällen haben Sie ein Recht auf eine Entschädigung und können Geld zurückfordern!
Umbuchung auf einen anderen Flughafen
In manchen Situationen kommt es vor, dass Sie auf einen anderen Flug umgebucht werden, der zu einem anderen als den ursprünglich geplanten Flughafen fliegt. Häufig organisiert die Fluggesellschaft dann einen Busshuttle zum eigentlichen Zielort.
Auch in diesem Fall kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Zwar gelten die gleichen gerade genannten, Einschränkungen, dennoch haben Sie häufig einen Anspruch, wenn Sie auf einen anderen Flughafen umgebucht wurden und mit 3 Stunden Verspätung am eigentlichen Zielflughafen ankommen!
Pauschalreise umgebucht - Auch hier haben Sie Rechte
Dieses Recht gilt übrigens auch bei einer Pauschalreise, wenn die vorher genannten Bedingungen erfüllt sind. In diesem Fall kann man ebenfalls eine Entschädigung fordern. Die richtige Stelle für den Anspruch ist dabei die Airline und nicht der Reiseveranstalter.
Wenn eine Pauschalreise verschoben wurde, versucht sich die Fluggesellschaft häufig herauszureden, indem sie behauptet, der Reiseveranstalter wäre rechtzeitig informiert worden. Das ist allerdings nicht entscheidend: Wichtig ist, wann Sie von der Umbuchung erfahren haben!
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