Flugverspätung bei einer Pauschalreise? Ihr Anspruch auf Entschädigung!

Bei Flugverspätungen oder -ausfällen im Pauschalurlaub steht Ihnen eine EU-Entschädigung zu. Ermitteln Sie unverbindlich Ihr Recht auf bis zu 600 Euro mit unserem Rechner.

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Die Fluggesellschaft muss nur in wenigen außergewöhnlichen Fällen nicht zahlen, zum Beispiel wenn sich der Flug aufgrund von Naturkatastrophen verspätet hat oder aufgrund von politischen Unruhen annulliert wurde. In fast allen anderen Fällen, wie beispielweise bei einem technischen Problem als Ursache für die Flugverspätung, muss die Airline eine Entschädigung an ihre Kunden zahlen - auch wenn sie oft anderes behauptet. Auch bei einer Pauschalreise ist die Airline in der Verantwortung, die Entschädigung zu zahlen.

Geänderte Flugzeiten bei einer Pauschalreise

Eine Pauschalreise bucht man häufig schon lange im Voraus und achtet darauf, dass man möglichst viel vom Urlaubstag nutzen kann. Leider kommt es nicht selten vor, dass die Flugzeiten des Pauschalfluges kurz vor Abflug geändert bzw. verschoben werden. Die gute Nachricht: Auch bei einer geänderten Abflugzeit können Sie ein Recht auf bis zu 600 Euro Entschädigung haben. Auch hier richtet sich die Höhe der Entschädigung nach der Flugdistanz (siehe oben). Ob Sie eine Entschädigung bekommen können, hängt dabei von zwei weiteren Dingen ab:

Wann haben Sie von der Flugzeitänderung der Pauschalreise erfahren?

Diese Frage ist von entscheidendere Bedeutung: Ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, hängt davon ab, wann Ihnen die Verschiebung des Fluges mitgeteilt wurde. Unerheblich ist es jedoch, wie Sie Kenntnis davon erlangt haben: Es macht also keinen Unterschied, ob Ihnen das Reisebüro oder die Fluggesellschaft die Flugzeitänderung bei Ihrer Pauschalreise mitgeteilt hat.

Wenn Sie mehr als 14 Tage vor Abflug von den geänderten Abflugzeiten erfahren haben, besteht leider kein Anrecht auf Entschädigung. Ist die Mitteilung kurzfristiger (oder gar nicht) erfolgt, ist folgende Frage entscheidend:

Um wie viele Stunden wurde der Flug Ihres Pauschalurlaubs verschoben?

Bei der Frage, ob einem als Pauschalreisender eine Entschädigung zusteht, ist es entscheidend, um wie viele Stunden der Flug verschoben wurde - und wie kurzfristig die Zeiten geändert wurden:

Wurden Sie 14 - 8 Tage vor Abflug über die Änderung informiert und kommen Sie aufgrund der neuen Abflugzeiten

  • mehr als 2 Stunden früher
  • oder mindestens 4 Stunden später

als ursprünglich geplant an, so besteht ein Anspruch auf Entschädigung!

Wurden Sie jedoch 7 - 0 Tage vor Abflug über die Änderung informiert und kommen Sie aufgrund der neuen Abflugzeiten

  • mehr als 1 Stunde früher
  • oder mindestens 2 Stunden später

als ursprünglich geplant an, so besteht ein Anspruch auf Entschädigung!

Entschädigung bei Pauschurlaub an der richtigen Stelle geltend machen

Die Entschädigungszahlung nach den EU-Fluggastrechten muss von der ausführenden Fluggesellschaft gezahlt werden. Deshalb ist die Airline der richtige Ansprechpartner, um die Entschädigung im Zuge eine Flugverspätung bei einer Pauschalreise geltend zu machen. Der Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro, bei dem die Pauschalreise gebucht wurde, ist dafür nicht zuständig.

Wie Flug-Verspaetet.at Ihnen bei einer Verspätung bei Ihrer Pauschalreise hilft

Wenn Ihr Flugzeug während Ihres Pauschalurlaubs ausgefallen ist oder mindestestens 3 stunden verspätet war, dann helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Entschädigung einzufordern. Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab. Und das Beste: Flug-Verspaetet.at arbeitet nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de.


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