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Swiss-Flug verspätet oder storniert – Ihre Fluggastrechte
Obwohl die Schweiz nicht der Europäischen Union angehört, hat das Land einige der EU-Vorgaben übernommen, um am europäischen Binnenmarkt teilzunehmen, darunter die EU-Fluggastrechteverordnung, auch bekannt als EU261 oder – offiziell – die Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Diese Verordnung besagt:
Falls Ihr Swiss Air Lines-Flug 3 Stunden oder mehr verspätet war und die Fluggesellschaft hierfür verantwortlich ist, haben Sie Anspruch auf bis zu 600 € Flugentschädigung
Wurde Ihr Swiss Air Lines-Flug gestrichen, haben Sie ein Recht auf Erstattung des Gesamtflugpreises.
Wurde Ihr Flug noch dazu weniger als 14 Tage vor dem ursprünglichen Abflugdatum annulliert, haben Sie möglicherweise ebenfalls Anspruch auf Flugentschädigung.
Wurde Ihr Flug von der Swiss gestrichen oder war verspätet?
Flugverspätung Swiss Air Lines – fordern Sie bis zu 600 € Entschädigung
Laut EU-Fluggastrechteverordnung wird für einen verspäteten SWISS-Flug eine Entschädigung gewährt, wenn der Fluggast mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen eintrifft und die Verspätung von der Airline verschuldet ist (zu berücksichtigen sind dabei die sogenannten außergewöhnlichen Umstände).
Auf wie viel Entschädigung habe ich Anspruch, wenn mein Swiss-Flug verspätet war?
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung Ihres Fluges ab und gilt pro Passagier:
Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|
Flüge kürzer als 1.500 km | Erhalten Sie 250 € pro Passagier |
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU | Erhalten sie 600 € pro Passagier |
Eine Flugentschädigung von bis zu 600 EUR kann beantragt werden.
Mit Flug-Verspaetet.at dauert die Anfrage nur wenige Minuten.
Jetzt bestellenFlugausfall Swiss Air Lines – Erstattungs- und Entschädigungsregelung
Ihr Flug wurde von Swiss Air Lines gestrichen? Fordern Sie eine Erstattung des Gesamtflugpreises, und vielleicht haben Sie sogar Anspruch auf bis zu 600 € Flugentschädigung!
Unter welchen Umständen kann ich meinen Swiss-Flug erstatten lassen?
Sie haben Anspruch auf Erstattung Ihres Swiss Air Lines-Fluges, wenn dieser gestrichen wurde und Sie keinen von der Fluggesellschaft angebotenen Ersatzflug angetreten haben. Wurde Ihnen von der Airline kein Ersatzflug angeboten (was hin und wieder vorkommt), haben Sie natürlich ebenfalls ein Recht auf Rückerstattung.
Swiss Air Lines bietet mir einen Gutschein an – kann ich den annehmen?
Airlines bieten ihren Fluggästen manchmal Gutscheine anstatt einer Geldrückerstattung an. Wir empfehlen, diese nicht zu akzeptieren. Laut EU-Verordnungen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen den Gesamtbetrag zu erstatten. Das Akzeptieren eines Gutscheins hat mehrere Nachteile:
Wenn Sie einen solchen Fluggutschein annehmen, sind Sie an die Airline gebunden, auch wenn Sie mit dieser schlechte Erfahrungen gesammelt haben.
Airline-Gutscheine haben in der Regel ein striktes Ablaufdatum, was Sie dazu zwingt, schnell neue Reisepläne zu machen.
Wird die Airline insolvent, kann es schwierig werden, Ihr Geld zurückzubekommen.
Sie haben bereits einen SWISS-Gutschein angenommen? Wir können Sie dabei unterstützten, sich diesen doch noch erstatten zu lassen. Teilen Sie uns über unser benutzerfreundliches Online-System alle Details zu Ihrem Flug mit und unsere Experten werden Ihren Fall prüfen. Kein Erfolg, keine Kosten.
Wann kann ich von der Swiss Entschädigung für eine Flugstornierung fordern?
Sie können für Flugausfall Entschädigung verlangen, wenn Swiss Air Lines Ihren Flug weniger als 14 Tage vor dem ursprünglichen Abflugdatum storniert hat und der Ihnen angebotene Ersatzflug bestimmte Kriterien erfüllt (siehe nachstehende Tabelle). Darüber hinaus muss die Flugstreichung von der Airline selbst verschuldet sein. Im Falle außergewöhnlicher Umstände, wie Reisebeschränkungen an Ihrem Zielort, ist die Airline nicht zur Entschädigung verpflichtet.
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Flugentschädigung innerhalb weniger Sekunden mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechner.
Wann kann ich Flugentschädigung und Erstattung fordern?
Sie können von der Swiss Entschädigung und Erstattung verlangen, wenn Ihr Flug durch Verschulden der Airline weniger als 14 Tage vor Abflug storniert wurde und …
… Ihnen die Swiss keinen Ersatzflug angeboten hat.
… Ihnen Swiss Air Lines einen Ersatzflug angeboten hat, Sie diesen jedoch nicht angenommen haben. Allerdings muss dieser Alternativflug bestimmte Kriterien (siehe folgende Tabelle) erfüllen.
Streichung des Flugs | Alternativflug | Entschädigung |
---|---|---|
Weniger als 7 Tage im Voraus | Abflug >1h früher oder | JA |
7-14 Tage im Voraus | Abflug >2h früher oder | JA |
Weniger als 14 Tage im Voraus | Kein Alternativflug angeboten | JA |
Mein Flugziel mit der Swiss lag außerhalb der EU. Kann ich dennoch Entschädigung und Erstattung verlangen?
Ja, das können Sie. Die Swiss fliegt weltweit in zahlreiche Länder, von Nordamerika bis Asien, und jeder Flug fällt unter die EU-Verordnungen.
Sobald Sie allerdings mit einer Nicht-EU-Airline fliegen, ist die Situation eine andere.
Ihr Flug | Beispiel | Enschädigung |
---|---|---|
Flug mit einer EU-Airline | Von Berlin nach Amsterdam mit KLM | JA |
Flug mit einer Nicht-EU-Airline aus der EU heraus | Von Frankfurt nach Los Angeles mit United | JA |
Flug mit einer Nicht-EU-Airline in die EU rein | Von Los Angeles nach Frankfurt mit United | NEIN |
Mir sind durch den Flugausfall/die Flugverspätung mit der Swiss unerwartete Zusatzkosten entstanden. Kann ich mir diese erstatten lassen?
Ja, das können Sie. Wenn Sie aufgrund einer Flugunterbrechung eine Nacht im Hotel verbringen, ein Taxi nutzen oder in einem Flughafenrestaurant speisen mussten, können Sie sich diese Kosten möglicherweise erstatten lassen.
Wenn Sie Ihren SWISS Entschädigungsanspruch über Flug-Verspaetet.at einreichen, können Sie alle relevanten Rechnungen und Quittungen ganz einfach über unser cleveres und mobilfreundliches System hochladen. Wir werden alles sorgfältig prüfen und uns bei der Fluggesellschaft für Ihr Recht einsetzen. Dabei arbeiten wir nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Kosten“.
Außergewöhnliche Umstände – kann die Swiss meine Entschädigungsansprüche ablehnen?
Sogenannte außergewöhnliche Umstände sind Situationen, in denen Flugausfall oder Flugverspätung durch eine dritte Partei bzw. durch höhere Gewalt verursacht werden und die Fluggesellschaft somit keine Schuld trifft. In diesen Fällen haben Sie selbst bei erheblicher Flugverspätung oder plötzlicher Flugstreichung eventuell kein Recht auf Entschädigung.
Einige der häufigsten außergewöhnlichen Umstände sind:
Schlechte Wetterverhältnisse, wie dichter Nebel, Starkregen oder Gewitter.
Streiks, häufig in der Luftfahrtindustrie.
Doch aufgepasst: Ein Streik der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. ihrer Kabinenbeschäftigten fällt NICHT unter höhere Gewalt!
Politische Umstände, wie ein Terrorangriff oder ein generelles Sicherheitsrisiko aufgrund politischer Unruhen.
Naturkatastrophen, wie Vulkanausbrüche oder Tornados.
Die Kollision eines Flugzeugs mit Vögeln oder anderen Fremdkörpern.
Ein Flugpassagier, der an Bord erkrankt oder sich den Anweisungen des Kabinenpersonals widersetzt.
Flugverspätungen, die durch das Flughafenpersonal verursacht werden, wie außergewöhnlich lange Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen.
Airlines versuchen gerne mal, Entschädigungszahlungen aus dem Weg zu gehen, indem sie sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, obwohl diese gar nicht vorlagen.
Sorgen Sie dafür, dass die Airline zur Verantwortung gezogen wird, indem Sie Flug-Verspaetet.at einschalten. Unsere Experten prüfen Ihren Fall gründlich und kämpfen für Ihr Recht – wenn nötig, sogar vor Gericht. Wir arbeiten dabei ausschließlich nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Kosten“.
Wie viel Zeit habe ich, um bei Swiss Air Lines Entschädigung und Erstattung zu fordern?
Das hängt von der Gesetzgebung des Landes ab:
… von dem aus Sie fliegen.
… in das Sie fliegen.
… in dem die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz hat.
Als Fluggast können Sie immer die günstigste Gesetzgebung wählen.
Fliegen Sie beispielsweise mit der Swiss von Deutschland in die Schweiz, können Sie zwischen deutschem Recht (3 Jahre Anspruch) und Schweizer Recht (2 Jahre Anspruch) wählen.
=> Prüfen Sie, ob Ihr Anspruch auf SWISS Flugentschädigung und Erstattung noch gültig ist
Wie lange dauert es, bis ich meine Swiss Entschädigungszahlung/Erstattung erhalte?
Fluggäste, die Ihre Forderung über Flug-Verspaetet.at einreichen, haben ihr Geld oft schon nach wenigen Wochen oder Monaten auf ihrem Konto.
Reagiert die Airline jedoch nicht und/oder muss ein Gerichtsverfahren angestrengt werden, kann sich die Wartezeit verlängern.
Doch wenn Sie Flug-Verspaetet.at einschalten, können Sie sich zurücklehnen. Haben Sie alle erforderlichen Dokumente über unser cleveres Online-System hochgeladen, kümmern wir uns um den Rest und kämpfen sogar, wenn nötig, vor Gericht für Ihr Recht. Wir informieren Sie über alle relevanten Neuigkeiten bezüglich Ihrer Forderung und sind bei Fragen gern für Sie da.
Maximierung der Chancen, den Prozess zu gewinnen.
Lassen Sie unsere Experten Ihre Rechte geltend machen.
Jetzt bewerbenWie Sie bei der Swiss Entschädigung und Erstattung fordern?
Prüfen Sie zunächst, ob Sie tatsächlich Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung von Swiss Air Lines haben. Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechner wissen Sie innerhalb weniger Sekunden mehr.
Danach können Sie Ihre Entschädigung und/oder Erstattung von der Swiss entweder selbst bei der Airline einfordern oder Sie überlassen uns diese mühselige Aufgabe. Wir analysieren Ihren Fall sorgfältig anhand von Luftfahrtdaten, sammeln Informationen und wissen genau, an wen wir uns bei der Fluggesellschaft wenden müssen. Falls die Airline Ihre Forderung ablehnt, während wir sie für berechtigt halten, gehen wir für Sie vor Gericht, um Ihren Anspruch dort durchzusetzen.
Warum mit Flug-Verspätet?
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Sie haben Fragen zu unseren Gebühren? Besuchen Sie die Seite mit unseren Preisinformationen.
Wenn Sie ansonsten bereit sind, Ihre Forderung einzureichen, können Sie das Verfahren hier in Gang setzen – direkt am PC oder auf Ihrem Handy!
Über Swiss Air Lines
Während die nationale Fluggesellschaft der Schweiz offiziell unter dem Namen Swiss International Air Lines AG registriert ist, kennen sie die meisten nur als Swiss Air Lines oder einfach als die SWISS. Die Swiss wurde 2002 gegründet, nach dem Bankrott der vorigen nationalen Fluggesellschaft Swissair, die mehr als 70 Jahre im Markt aktiv war.
Neben zahlreichen anderen Fluglinien wie Brussels Airlines oder Eurowings ist Swiss Air Lines aktuell Teil der Lufthansa Group. Eine weitere Schwestergesellschaft der Swiss ist Edelweiss Air – eine Freizeit- und Charterfluggesellschaft.
Die Swiss ist außerdem ein Mitglied der Star Alliance.
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