Brussels Airlines Flugentschädigung und Rückerstattung

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  • Ist ein Brussels Airlines-Flug um mehr als 3 Stunden verspätet? Sie können eine Entschädigung von bis zu 600 € beantragen.

  • Flug von Brussels Airliness gestrichen? Sie können die Erstattung Ihres Tickets und eine Entschädigung beantragen.

  • Sie können auch bei Flügen außerhalb der Europäischen Union eine Entschädigung beantragen.

  • Sie können Ihre Bewerbung in wenigen einfachen Schritten einreichen, indem Sie Flug-Verspaetet.at

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Über Brussels Airlines

Brussels Airlines ist eine belgische Fluggesellschaft, welche 2007 gegründet wurde und ihren Sitz in Brüssel hat. Die Basis der Airline liegt am Flughafen Brüssel-Zaventem.

Brussels Airlines ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Lufthansa AG und daher Teil der Luftfahrtallianz Star Alliance.

Von Brüssel aus fliegt die Airline überwiegend Ziele in Europa, Afrika und Asien an. In Deutschland fliegt Brussels Airlines derzeit nach Berlin-Tegel, Hamburg, Hannover, Frankfurt, München und Nürnberg.

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Meine Fluggastrechte bei Brussels Airlines

Diverse Regulierungen bestimmen auf der ganzen Welt verbindlich, welche Rechte Passagiere im Fall von Problemen mit ihren Flügen haben. Die wichtigsten Regulationen sind die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, das Sturgeon Urteil und das Montrealer Übereinkommen.

Die EU-Fluggastrechteverordnung

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde am 11. Februar 2004 beschlossen und durch das Sturgeon-Urteil im Jahr 2009 signifikant gestärkt. Die Verordnung legt klar fest, dass Fluggäste, welche von einer Flugverspätung (über 3 Stunden), einem Flugausfall oder einer Überbuchung bzw. Nichtbeförderung betroffen sind, eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro erhalten. Zudem werden weitere Fluggastrechte, wie Betreuungsleistungen in der Verordnung geregelt. Informationen darüber, für welche Flüge diese Rechte genau gelten sind ebenso in der Regelung erhalten.

So haben Fluggäste von Brussels Airlines bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese müssen von der Airline bereitgestellt werden. Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück bezahlen.

Flugausfall Betreuungsleistungen

Um eine Entschädigung aus der Fluggastrechteverordnung erhalten zu können, ist es essenziell, dass eine bestätigte Buchung vorliegt und, dass sich der Passagier pünktlich am Check-In von Brussels Airlines gemeldet hat. Dies muss auch geschehen, wenn eine Verspätung des Flugs bereits lange vorher bekannt ist.

Des Weiteren muss der betroffene Flug innerhalb der EU starten, egal von welcher Airline er durchgeführt wird. Alternativ kann der Flug auch nur in der EU landen. Für einen Anspruch auf Entschädigung muss er dann jedoch von einer europäischen Airline durchgeführt werden.

Ihr Flug hat all diese Voraussetzungen erfüllt? Überprüfen Sie ganz einfach ob Ihnen eine Entschädigung zusteht:

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Das Sturgeon Urteil

Um sicherzustellen, dass Fluggäste ausreichend geschützt werden, haben das Europäische Parlament und die Europäische Kommission die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 erlassen. In diesem Dokument werden Regeln über die Bedingungen für Flugannullierung und Nichtbeförderung von Passagieren festgelegt. Fünf Jahre später, im Jahr 2009, wurde im Sturgeon-Urteil entschieden, dass diese Regeln nicht nur für annullierte Flüge und Fälle von Nichtbeförderung gelten sollten, sondern auch für Flugverspätungen. Das bedeutet, dass alle Fluggäste, die in Europa Verspätungen von mehr als 3 Stunden erleiden, Anspruch auf Betreuung und in vielen Fällen auch auf Entschädigung haben.

Das Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen wurde 1999 unterzeichnet und legt Vorschriften fest, die Fluggesellschaften auf internationalen Flügen befolgen müssen. Der Vertrag schützt die Rechte von Passagieren bei Verlust bzw. Verspätung ihres Gepäcks, sowie bei Flugverspätungen und -annullierungen und Personenschäden von Passagieren.

Die EU-Fluggastrechteverordnung setzt klare Regeln zur Entschädigung von Passagieren fest, welche eine Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung in Kauf nehmen mussten. Hierbei gilt es vor allem zu beachten, dass es sich um eine EU-Regulierung handelt. Dies bedeutet, dass die Verordnung nur innerhalb der Europäischen Union gültig ist.

Das Montrealer Übereinkommen hingegen gilt nicht nur für den europäischen Flugverkehr, sondern auch für die meisten internationalen Flüge. Dass bedeutet, dass Passagierrechte beispielsweise auch auf Flügen von China in die USA geschützt sind.

Meine Rechte bei einer Flugverspätung mit Brussels Airlines

Flugverspätungen sind der häufigste Grund, aus dem Entschädigungen beansprucht werden. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Brussels Airlines Passagiere bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung ist nicht, wie häufig angenommen, vom Ticketpreis abhängig, sondern von der Flugdistanz. Fluggäste erhalten jedoch immer mindestens 250 Euro Entschädigung, wenn sie ein Recht darauf haben. Diese Rechte gelten auf allen Flügen, die innerhalb der EU stattfinden, oder in der EU starten. Alternativ können die Flüge auch nur in der EU landen, jedoch müssen sie dann von Fluggesellschaften durchgeführt werden, welche ihren Hauptsitz innerhalb Europas haben.

Meine Rechte bei einem Flugausfall von Brussels Airlines

Passagiere werden im Fall von Verspätungen oder Flugausfällen häufig nicht von Brussels Airlines über ihre Rechte aufgeklärt. Richtig ist, dass im Fall eines annullierten Fluges ein Recht auf bis zu 600 Euro Entschädigung besteht. Zudem können Passagiere ein Recht auf Betreuungsleistungen und sogar Hotelübernachtungen haben. Brussels Airlines muss desweiteren dafür sorgen, dass betroffene Passagiere auf andere Flüge umgebucht werden und das Ziel ihrer Reise erreichen. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, haben Fluggäste das Recht, die Kosten für ihre bereits bezahlten Tickets von der Airline erstattet zu bekommen. Hierbei muss Brussels Airlines den Passagieren die Wahl zwischen einer finanziellen Rückerstattung und einem Gutschein für einen späteren Flug geben. Wichtig ist, dass die Entscheidung, welche Option gewählt, allein beim Fluggast liegt.

Meine Rechte bei Überbuchung eines Brussels Airlines Fluges

Wenn ein Flug überbucht ist, gibt es für zurückbleibende Passagiere meist zwei Möglichkeiten. Die Wahl hat starke Auswirkungen auf Ihre Ansprüche, weshalb Sie beide Möglichkeiten durchrechnen sollten:

Option A: Sie bleiben unfreiwillig zurück

Werden Sie gegen Ihren Willen nicht befördert und haben Ihren Platz nicht freiwillig abgegeben, dann steht Ihnen ein Recht auf finanzielle Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Je nach Reiseziel und Flugdistanz können Sie bis zu 600 Euro zurückverlangen, unabhängig davon, wie viel das ursprüngliche Ticket gekostet hat.

Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, wenn Brussels Airlines angibt, dass bei einer Überbuchung kein Anspruch auf Entschädigung bestünde. Dies stimmt nicht! In der Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 ist festgelegt, dass einem Passagier eine Entschädigung zusteht, sollte der jeweilige Flug überbucht gewesen und er aus diesem Grund nicht befördert worden sein.

Option B: Sie treten freiwillig zurück

Viele Airlines fragen Passagiere beim Einchecken, ob diese freiwillig von dem Flug zurücktreten würden. Als Entschädigung erhalten Fluggäste dann in der Regel Gutscheine oder Geldzahlungen und ihnen wird ein Platz im nächsten Flieger zugesichert. Teilweise erhalten diese Reisenden auch ein Upgrade der Buchungsklasse (für den späteren Flug).

Für den Fall, dass Sie freiwillig zurücktreten und im Gegenzug dafür eine Entschädigung erhalten, entfällt Ihr Recht auf jede weitere Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Dies ist unabhängig davon, welche Art von Entschädigung Sie erhalten haben. Treten Sie freiwillig von Ihrem Platz zurück, dann ist dies eine freiwillige Entscheidung, mit der Sie akzeptieren, zu einem späteren Zeitpunkt zu fliegen.

Meine Rechte bei Nichtbeförderung durch Brussels Airlines

Es kommt vor, dass Passagieren das Boarding verweigert wird. In diesen Fällen spricht man von einer Nichtbeförderung. Hierfür gibt es zahlreiche Gründe. Der häufigste Grund dürfte eine Überbuchung des Fluges sein.

Sollten Sie also am Gate abgewiesen werden, haben Sie dieselben Rechte wie Personen, welche bei einer Überbuchung unfreiwillig zurückbleiben. In diesen Fällen muss Ihnen Brussels Airlines eine Entschädigung von bis zu 600 Euro auszahlen und kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Meine Rechte bei einer Flugzeitänderung durch Brussels Airlines

Wenn sich der Flugplan für Ihren Flug kurzfristig ändern, haben Sie häufig ein Recht auf Entschädigung. Dieses gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.

  • Sie wurden weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflug über die Änderung informiert: Sollte Ihr geänderter Flug nun mehr als eine Stunde früher als geplant am Ziel ankommen, oder aber mindestens 2 Stunden später als geplant, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
  • Sie wurden zwischen 8 und 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Änderung informiert: Sollte Ihr geänderter Flug nun mehr als 2 Stunden früher als geplant am Ziel ankommen, oder aber mindestens 4 Stunden später als geplant, steht Ihnen eine Entschädigung zu.

Sollte Brussels Airlines Sie mehr als 2 Wochen vor Abflug über die Verschiebung Ihres Flugs informiert haben, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. In diesem Fall müssen Sie die Flugplanänderung leider hinnehmen. Eine solche Information kann per Mail, SMS oder telefonisch geschehen. Dabei ist entscheidend, dass Sie die Mitteilung auch erhalten. Wird das Reisebüro von Brussels Airlines über die geänderten Flugzeiten informiert, unterlässt es aber, die Information rechtzeitig an den Passagier weiterzuleiten, dann besteht trotzdem ein Anspruch auf Entschädigung!

Der Flug kann selbstverständlich auch ohne Entschädigungsanspruch weiterhin gemäß der Bedingungen von Brussels Airlines gecancelt oder umgebucht werden. Beachten Sie, dass hierbei jedoch Gebühren fällig werden können.

Meine Rechte bei einem verpassten Anschlussflug durch Brussels Airlines

Passagiere, die aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges von Brussels Airlines Ihren Anschlussflug verpassen, haben ein Recht auf finanzielle Entschädigung, falls Sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Flughafen ihrer Enddestination angekommen sind.

Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass Sie den vollen Umfang der Entschädigung nur erhalten, wenn alle Flüge von Ihrem Start- zu Ihrem Zielort unter eine Buchung fallen, also gemeinsam gebucht wurden. Handelt es sich beispielsweise um Flüge von Frankfurt über Reykjavik nach Washington, können Sie also nur eine Entschädigung für die volle Strecke verlangen, wenn alle Flüge unter eine Buchung fallen. Hätten Sie hingegen den Flug von Frankfurt nach Reykjavik separat von dem Flug von Reykjavik nach Washington gebucht, ist das keine Option. In diesem Fall können Sie aber dennoch trotzdem ganz normal eine Entschädigung für einen verspäteten Einzelflug verlangen der mehr als 3 Stunden verspätet war. Beachten Sie zudem, dass Sie bei separat gebuchten Flügen keinen Anspruch auf Ersatztransport für Ihren Anschlussflug haben, falls Sie diesen aufgrund eines verspäteten Zubringerflugs verpasst haben.

Die Regelungen für Verspätungen bei Anschlussflügen wurden so auch in einem Urteil vom 26. Februar 2013 vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Ein weiteres Urteil des EuGH vom 31. Mai 2018 bestätigte zudem, dass die Regelung auch für Anschlussflüge gilt welche gänzlich im Nicht-EU-Ausland durchgeführt wurden.

Meine Rechte bei Brussels Airlines-Streiks

Ausschlaggebend für einen Entschädigungsanspruch ist die Ursache der Verspätung, Annullierung oder Überbuchung. Die Europäische Fluggastrechteverordnung legt hierfür zwei Hauptgründe fest: Gründe, für die Brussels Airlines verantwortlich ist und Gründe, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Diese zweite Kategorie wird auch als “außergewöhnliche Umstände” bezeichnet und umfasst z.B. schlechte Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder politische Unruhen. In diesen Fällen müssen Airlines keine Entschädigung an Ihre Passagiere bezahlen.

Im Fall von Streiks ist leider häufig unklar, ob es sich bei ihnen um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, da es häufig sehr auf die genauen Umstände des Streiks ankommt.

Im Allgemeinen werden Streiks des Flughafenpersonals, sowie Streiks der Flugsicherheit als außergewöhnliche Umstände gewertet, da die Fluggesellschaften keinen Einfluss auf diese Bereiche haben. Aber Achtung: Oft fallen aufgrund solcher Streiks nur ein paar Flüge aus und Airlines versuchen all ihre Flugverspätungen und Flugausfälle von dem Tag des Streiks auf diesen Umstand zu schieben. Häufig lohnt es sich also dennoch stur zu bleiben und genauer nachzufragen.

Bei Streiks des Brussels Airlines-Personals stehen die Chancen eine Entschädigung zu bekommen schon besser. Zwar berufen sich Fluggesellschaften auch hier oftmals auf außergewöhnliche Umstände, jedoch bewerten immer mehr Gerichte in Deutschland und der EU diese Situation anders und urteilen im Sinne der Fluggäste. Hierbei muss meist immer noch im Einzelfall geprüft werden, was die genauen Umstände waren. Aus welchem Grund wurde gestreikt? Wie lange im Voraus wurde der Streik angekündigt? Welche Maßnahmen hat Brussels Airlines ergriffen um den Streik zu verhindern?

All diese Fragen können Indikatoren für die Frage sein, ob ein Recht auf Entschädigung besteht. Im Januar 2020 hat das Landgericht Frankfurt beispielsweise entschieden, dass ein Recht auf Entschädigung besteht, wenn die Airline nicht alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Streik zu verteiden.

Ein Beispiel für Streiks bei denen ein Recht auf Entschädigung besteht sind die vielen Ryanair Streiks aus dem Jahr 2018. Diverse Gerichte haben bei diesen Streiks bereits im Sinne der Passagiere entschieden. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht für Flüge aus dem Jahr 2018 übrigens noch bis Ende 2021.

Wie viel Geld steht mir zu?

Passagiere haben ein gesetzlich festgelegtes Recht auf finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann! Dieser Anspruch besteht europaweit und ist in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/04 festgelegt.

Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Entschädigung aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EUErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EUErhalten sie 600 € pro Passagier

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz nach der die Höhe der Entschädigung berechnet wird, nicht um die tatsächlich zurückgelegte Distanz handelt, sondern um die sogenannte „Luftlinie“. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Flugroute ändert, weil das Flugzeug beispielsweise etwas umfliegen muss.

Übrigens haben alle Brussels Airlines-Passagiere dieses Recht auf Entschädigung. Das schließt auch Kleinkinder ein, insofern diese nicht umsonst befördert wurden.

Welche zusätzlichen finanziellen Ausgleichsmöglichkeiten gibt es?

Zusätzlich zu einer Entschädigung bei Flugverspätung können noch weitere Ansprüche gegen Brussels Airlines vorliegen. Unter gewissen Umständen, haben Fluggäste das Recht auf Erstattung der Ticketkosten oder Schadensersatzansprüche.

Erstattung der Ticketkosten

Sollten Sie von einer Flugverspätung betroffen sein, haben Sie ab einer Verspätung von 5 Stunden das Recht Ihre Reise abzubrechen. In diesem Fall ist Brussels Airlines rechtlich verpflichtet Ihnen die Ticketkosten zurückzuerstatten. Diese Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen durch die Airline erfolgen.

Falls Sie eine Reise mit Anschlussflug gebucht haben und die Verspätung bei dem Zwischenstopp eintritt, haben Sie zusätzlich ein Recht auf Rücktransport zum Ausgangsflughafen. Die Kosten für den Rücktransport müssen von Brussels Airlines übernommen werden und die dafür fälligen Kosten dürfen nicht von der Rückerstattung Ihres Ticketpreises abgezogen werden. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn eine alternative Beförderung zum Endziel der Reise keinen Sinn mehr macht, weil Sie beispielsweise Ihren wichtigen Termin bereits verpasst haben.

Beachten Sie zudem, dass das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung natürlich trotzdem weiterhin noch zusätzlich besteht.

Ansprüche auf Schadensersatz

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird häufig das Wort „Schadensersatz“ gleichgesetzt mit einer Entschädigung oder Erstattung der Ticketkosten. Korrekt ist das nicht, dann bei einem Schadensersatz geht es darum, dass die zuständige Fluggesellschaft für Folgeschäden, die aus der Flugverspätung resultieren, aufkommen muss. Diese Schadensersatzansprüche sind häufig nicht einfach einzufordern, Passagiere sollten sich jedoch dennoch die Mühe machen und es versuchen.

Sollten Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, ist es ratsam sich zunächst die relevanten Gesetzestexte durchzulesen. Schadensersatzansprüche bei Flugverspätung ergeben sich zum Einen aus dem Montrealer Abkommen, sowie §§280, 281 BGB und Artikel 12 der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.

Bei der Einforderung dieser Ansprüche ist Vorsicht geboten, in gewissen Fällen kann eine Anrechnung der Ausgleichszahlungen (z.B. Entschädigung für Flugverspätung) auf die Höhe des Schadensersatzes rechtens sein. In diesem Fall lohnt sich das Durchsetzen der Schadensersatzansprüche nur, wenn die Summe den Betrag der zu zahlenden Entschädigung übersteigt.

Einige Beispiele für Schadensersatzansprüche durch eine Flugverspätung sind:

  • Schadensersatz bei einem verpassten Termin: Die Durchsetzung dieses Anspruchs wird als besonders komplex angesehen, daher empfehlen wir den Einsatz eines Anwalts. Dieser Schadensersatzanspruch kann zudem, wie oben erwähnt, mit den Ausgleichszahlungen verrechnet werden.
  • Schadensersatz für eine Ersatzbeförderung, Verpflegung oder eine Unterkunft: Sollte die Fluggesellschaft nicht für die Betreuungsleistungen aufkommen, zu deren Bereitstellung sie verpflichtet ist, können Sie diese Leistungen dennoch auf eigene Rechnung nutzen. Heben Sie unbedingt alle Belege auf, denn alle Zahlungen, die Sie im Bezug auf Betreuungsleistungen getätigt haben, können Sie im Rahmen Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz von Brussels Airlines zurückverlangen. Die Beträge können nicht auf die Entschädigung angerechnet werden.
  • Ansprüche gegen Reiseveranstalter: Zusätzlich zur Entschädigungszahlung von Brussels Airlines können Sie gegebenenfalls das Recht auf eine Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter haben.
  • Ersatz der Rechtsanwaltskosten: Da sich Airlines häufig weigern Entschädigungen auszuzahlen, kann es passieren, dass diese Fälle in Rechtsstreits enden und sogar vor Gericht gehen. Verliert die Fluggesellschaft dann den Fall und muss die Entschädigung auszahlen, können Sie zusätzlich Ihre Anwaltskosten als Schadensersatz geltend machen und von Brussels Airlines zurückverlangen.


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Wie kann ich meine Entschädigung von Brussels Airlines fordern?

Bereits während der Wartezeit auf Ihren verspäteten Flug am Flughafen können Sie erste Schritte tätigen, um ihre Entschädigung erfolgreich geltend zu machen. Behalten Sie unbedingt alle Dokumente Ihrer Reise. Dazu gehören die Buchungsbestätigung, Ihre Bordkarte, sowie Belege für alle weiteren Kosten, wie z.B. Taxi, Unterkunft oder Mahlzeiten, die Ihnen durch die Flugverspätung entstanden sind. Lassen Sie sich Ihre Flugverspätung zusätzlich schriftlich von Mitarbeitern von Brussels Airlines bestätigen und bringen Sie, wenn möglich, den Grund für Ihre Verspätung in Erfahrung. Dokumentieren Sie des Weiteren den genauen Verlauf Ihrer Verspätung inklusive der Uhrzeit zum Zeitpunkt des Öffnens der Türen nach Landung am Zielort. Es kann außerdem hilfreich sein, wenn Sie Kontaktdaten mit anderen Passagieren austauschen. So haben Sie Zeugen und können sich gegenseitig bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche unterstützen.

Die angefertigten Notizen und gesammelten Dokumente können im weiteren Verlauf Ihre Chancen selbst erfolgreich zu sein drastisch steigern. Im nächsten Schritt wenden Sie sich nun direkt an Brussels Airlines und fordern schriftlich die Entschädigung. Hierbei schildern Sie den genauen Sachverhalt Ihrer Entschädigung, nennen die Anzahl der Gäste, für die Sie eine Entschädigung fordern und definieren, wie viel Entschädigung Sie pro Personen verlangen.

Dieses Verfahren gegen Brussels Airlines kann häufig stressig und frustrierend sein, da Airlines sich weigern die Entschädigung auszuzahlen. Sollten Sie keine Lust auf einen Papierkrieg mit der Fluggesellschaft haben, hilft unser erfahrenes Team von Flug-Verspaetet.at Ihnen gerne weiter.

Bis wann kann ich meine Entschädigung von Brussels Airlines fordern?

In Deutschland können Sie Ihre Entschädigung bis zu 3 Jahre nach dem Flug einfordern. Hierbei gilt es zu beachten, dass unwichtig ist, wann im Jahr der Flug stattfindet, oder stattfinden sollte. Der Anspruch auf Entschädigung gilt grundsätzlich bis zum 31. Dezember drei Jahre nach dem Flug. Sollte Ihr Flug also in Januar 2017 verspätet gewesen sein, können Sie Ihre Entschädigung noch bis 31. Dezember 2020 einfordern. Das Jahr 2018 galt als besonders verspätungsreich. Sollten auch Sie in diesem Jahr von einem Flugausfall, einer Verspätung oder Nichtbeförderung betroffen gewesen sein, können Sie Ihre Entschädigung noch bis Ende 2021 einfordern.

Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung von Brussels Airlines erhalte?

Fluggesellschaften versuchen grundsätzlich, Entschädigungen nicht auszubezahlen. Hierbei ist es ihnen häufig egal, ob sie dazu rechtlich verpflichtet wären oder nicht. Aus diesem Grund haben sich die Airlines diverse Tricks einfallen lassen, um es Passagieren zu erschweren, Ihre Entschädigung einzufordern.

Fluggäste, welche bei der Airline anrufen, werden in Warteschlangen vertröstet und Passagiere, die sich per E-Mail melden, müssen häufig bis zu 2 Monate auf eine Antwort warten. Frühestens zu diesem Zeitpunkt ist dann eine Auszahlung der Entschädigung möglich. In diesen Antwort-E-Mails berufen sich die Fluggesellschaften jedoch meist darauf, dass die Flugverspätung einem außergewöhnlichen Umstand geschuldet ist, weshalb kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Häufig stimmt dies jedoch nicht. Aufgrund langwieriger Streitereien und der Ausreden von Fluggesellschaften kann es oft Jahre dauern, bis diese zur Auszahlung einer Entschädigung bereit sind.

Flug-Verspaetet.at hat es sich zur Aufgabe gemacht, Entschädigungsansprüche gegen Fluggesellschaften wie Brussels Airlines durchzusetzen. Im Idealfall ist eine positive Rückmeldung von Brussels Airlines innerhalb weniger Monate möglich. Sollte sich Brussels Airlines jedoch auch nach mehrmaligen Zahlungsaufforderungen weigern, die Entschädigung auszuzahlen, kann es notwendig sein mit dem Anspruch vor Gericht zu gehen. In diesem Fall ist Flug-Verspaetet.at an die festgelegten Wartezeiten von Gerichten gebunden, weshalb es über ein Jahr dauern kann, bis die Entschädigung ausbezahlt wird.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Als außergewöhnliche Umstände, werden Gründe für Flugverspätungen und Flugausfälle bezeichnet, welche nicht in den Verantwortungsbereich der Airlines fallen. Ein Klassiker ist z.B. das schlechte Wetter. Bei starken Stürmen, können Flieger oft nicht abheben und die Flüge verspäten sich. Dennoch haben Passagiere hier kein Recht auf Entschädigung, da die Fluggesellschaft nicht für den Sturm verantwortlich ist. Airlines nutzen außergewöhnliche Umstände (häufig auch als Umstände höherer Gewalt bezeichnet) oft jedoch als Ausreden um keine Entschädigung bezahlen zu müssen. Falls Sie sich nicht sicher sind, aus welchem Grund ihr Flug verspätet war, können Sie in unserem kostenlosen Entschädigungsrechner ganz einfach und schnell überprüfen, ob Sie ein Recht auf Entschädigung haben:

Wieso sollte ich mir von einem Fluggastrechte-Spezialist helfen lassen?

Eine Entschädigung für Flugverspätung von Brussels Airlines zu verlangen, kann ein nervenaufreibendes und zeitaufwendiges Unterfangen sein. Airlines haben eine Reihe an diversen Tricks, mit denen sie es vermeiden, eine Entschädigung an betroffene Passagiere auszuzahlen. Unter anderem werden Kunden schlichtweg ignoriert oder immer wieder vertröstet. Oftmals wird auch versucht Passagieren Gutscheine anzubieten, welche weit unter dem Wert der eigentlichen Entschädigung liegen. Im Gegenzug für Gutscheine, werden die Kunden dann zum Unterschreiben einer Verzichtserklärung gezwungen.

Diese Aktivitäten funktionieren, da Fluggesellschaft auf die Unwissenheit ihrer Kunden setzen und hoffen, dass diese irgendwann genervt sind und wieder aufgeben. Der Service von Flug-Verspaetet.at ist in diesem Fall für Sie da und hilft Ihnen weiter. Unser erfahrenes Team kennt die Tricks der Airlines und weiß, wie man damit umgeht. Sollte eine Fluggesellschaft Ihr Recht auf Entschädigung nicht anerkennen, gehen wir zudem für Sie vor Gericht um Ihren Anspruch auf Entschädigung gemeinsam mit unseren Partneranwälten durchzusetzen. Dies erfolgt selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Kann ich einen abgelehnten Anspruch auf Entschädigung trotzdem bei Flug-Verspaetet.at einreichen?

Flug-Verspaetet.at überprüft jeden eingereichten Anspruch auf Entschädigung im Detail darauf, ob alle Voraussetzungen zur Auszahlung einer Entschädigung vorliegen. Dies bedeutet, dass Sie auch bereits abgelehnte Ansprüche einreichen können. Hierbei ist es irrelevant, ob der Anspruch von einem anderen Spezialisten für Fluggastrechte, oder von Brussels Airlines selbst abgewiesen wurde.

Unser erfahrenes Team erstellt für jeden Anspruch ein ausführliches Dossier mit allen relevanten Informationen zu Ihrem Flug und der entstandenen Probleme damit. Nach Erstellung des Dossiers wird entschieden, ob Ihr Anspruch auf Entschädigung tatsächlich besteht und es werden weitere Schritte evaluiert und eingeleitet. Durch die langjährige Erfahrung unseres Expertenteams, können wir so auch Auszahlungen von Entschädigungen erwirken, die zuvor von den Fluggesellschaften, oder sogar anderen Anbietern von Entschädigungsdiensten abgelehnt wurden.

Wie kann Flug-Verspaetet.at mir mit meiner Entschädigung helfen?

Im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei Brussels Airlines durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.at nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

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Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab.

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir zudem keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!

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