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Habe ich ein Recht auf Erstattung meiner Ticketkosten?
Grundsätzlich gelten auch bei Flugausfällen aufgrund des Coronavirus dieselben Regeln, wie bei ganz normalen Flugausfällen. Sollte Ihr Flug mehr als 5 Stunden verspätet sein, oder annulliert werden, haben Sie das Recht Ihre Reise abzubrechen. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft rechtlich verpflichtet Ihnen die Ticketkosten zurückzuerstatten. Diese Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen durch die Airline erfolgen.
Falls Sie eine Reise mit Anschlussflug gebucht haben und die Verspätung bzw. der Flugausfall bei dem Zwischenstopp eintritt, haben Sie zusätzlich ein Recht auf Rücktransport zum Ausgangsflughafen. Die Kosten für den Rücktransport müssen von der Fluggesellschaft übernommen werden und die dafür fälligen Kosten dürfen nicht von der Rückerstattung Ihres Ticketpreises abgezogen werden. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn eine alternative Beförderung zum Endziel der Reise keinen Sinn mehr macht, weil Sie beispielsweise Ihren wichtigen Termin bereits verpasst haben.
Diese Regeln gelten in Fällen, welchen außergewöhnliche Umstände zugrunde liegen. Das Coronavirus wird als ein solcher Umstand gewertet. Das bedeutet, Fluggesellschaften können sich hier nicht einfach auf das Coronavirus berufen und angeben, dass der Flugausfall außerhalb ihrer Verantwortung liegt. Sie sind dennoch zur Rückzahlung der Ticketkosten verpflichtet.
Trotzdem weigern sich derzeit zahlreiche Fluggesellschaften ihren Passagieren Rückerstattungen auszuzahlen, oder machen das Beantragen unnötig schwierig. Dies liegt daran, dass Airlines ihren Passagieren lieber Gutscheine für spätere Flüge anbieten möchten. Der Vorteil für die Fluggesellschaft liegt darin, dass das Geld der Passagiere in diesem Fall zunächst bei der Airline bleibt. Das ist aktuell besonders wichtig für Airlines, da dieses Geld zur Zahlungsfähigkeit des Unternehmens beiträgt. Sollten Sie trotzdem eine Erstattung Ihrer Ticketkosten beantragen, muss die Fluggesellschaft ihnen das ermöglichen.
Die Airline hat mir einen Gutschein angeboten: Muss ich diesen annehmen?
Nein. Die Fluggesellschaft kann Ihnen zwar einen Gutschein als Ausgleich für die bezahlten Tickets anbieten, aber die Entscheidung diesen anzunehmen liegt allein bei Ihnen. Die EU-Fluggastrechteverordnung besagt, dass Passagiere die vollstände Entscheidungsgewalt darüber haben, ob Sie eine finanzielle Rückerstattung oder einen Gutschein als Ausgleich für den annullierten Flug annehmen möchten. Lassen Sie sich also nicht in die Irre führen. Zahlreiche Airlines behaupten, dass eine Rückerstattung allein in Form eines Gutscheins möglich ist. Dies ist falsch. Falls Sie Hilfe beim Einfordern Ihrer finanziellen Rückerstattung brauchen, sind wir gerne für Sie da. Überprüfen Sie ganz einfach Ihren Anspruch in unserem kostenlosen Erstattungsrechner:
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Jetzt reklamierenHabe ich ein Recht auf Entschädigung bei Flugausfällen?
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt genau, in welchen Fällen Passagieren eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft zusteht. Bei Flugausfällen ist dies grundsätzlich der Fall, es sei denn der Annullierung liegt ein sogenannter außergewöhnlichen Umstand zugrunde. Solche Umstände liegen vor, wenn der Grund vor den Ausfall außerhalb des Handlungs- und Verantwortungsbereichs der Fluggesellschaft liegt. Beim Coronavirus ist dies leider der Fall. Das bedeutet, dass für Passagiere kein Recht auf Entschädigung besteht. Ihr Recht auf Rückerstattung der Kosten für Ihre Flugticket besteht jedoch trotzdem weiterhin.
Sie sind sich nicht sicher, weshalb Ihr Flug ausgefallen ist und möchten überprüfen, ob Sie ein Recht auf Entschädigung oder Erstattung haben? Flug-Verspaetet.at hilft Ihnen gerne weiter. Im kostenlosen Anspruchsrechner auf unserer Website können Sie ganz einfach und schnell Ihren Flug überprüfen.
Welche weiteren Rechte habe ich?
Sollten Sie aufgrund des Coronavirus an einem Flughafen gestrandet sein, da sich Ihr Flug verspätet oder kurzfristig gecancelt wurde, haben Sie bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese müssen von der Airline bereitgestellt werden. Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück bezahlen.
Was passiert, wenn ich nicht mehr verreisen will?
Sollte für das Zielland Ihrer Reise keine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegen, besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung, falls Sie von der Reise zurücktreten. Aufgrund der gesunkenen Buchungszahlen und der aktuellen wirtschaftlichen Lage, haben sich viele Airlines jedoch dazu entschlossen, kostenlose Umbuchungen auf andere Flüge, sowie die Gutscheine für spätere Flüge anzubieten, sollten Passagiere kurzfristig doch nicht mehr verreisen wollen.
Bitte beachten Sie, dass dies freiwillige Maßnahmen der Fluggesellschaften sind, welche vorwiegend der Sicherheit ihrer Passagiere sowie der Wahrung einer wirtschaftlichen Stabilität dienen. Diese Angebote können von den Airlines jederzeit zurückgenommen werden.
Wie kann Flug-Verspaetet.at mir mit meiner Rückerstattung helfen?
Im Fall einer Annullierung helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.at nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Erstattungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, ob Ihnen eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten zusteht. Ein Erstattungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:
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Jetzt reklamierenAnschließend können Sie uns beauftragen, die Rückerstattung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab.
Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir zudem keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!
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