Transavia France: Entschädigung bei Flugverspätungen und Flugausfällen

Die Rechte aller Passagiere sind weltweit durch diverse Regulierungen geschützt. Für Flüge in der EU ist insbesondere die EU-Fluggastrechteverordnung wichtig. Diese besagt, dass Passagiere von beispielsweise Transavia France bei Flugverspätungen, Flugausfällen oder der Nichtbeförderung von Passagieren, z.B. durch eine Überbuchung des Fluges, ein Recht auf bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person haben.

War Ihr Transavia France-Flug annulliert oder verspätet?

Was Sie wissen sollten

  • Hatte Ihr Transavia France-Flug 3 Stunden oder mehr Verspätung? Dann haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung!

  • Wurde Ihr Transavia France-Flug gestrichen? Wenn Sie keinen von der Fluggesellschaft angebotenen Alternativflug genommen haben, können Sie eine vollständige Geldrückerstattung fordern.

  • Wurde Ihr Transavia France-Flug weniger als 14 Tage vor dem ursprünglichen Abflugdatum gestrichen? Dann könnten Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung haben.

  • Probleme mit einer anderen Fluggesellschaft? Sie haben bis zu 6 Jahre Zeit, um Ihre Rückerstattung und Entschädigung zu fordern!

  • Prüfen Sie mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechner Ihren Anspruch auf Entschädigung und Rückerstattung von Transavia France.

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Zuletzt aktualisiert am

Meine Fluggastrechte bei Transavia France

Diverse Regulierungen bestimmen auf der ganzen Welt verbindlich, welche Rechte Passagiere im Fall von Problemen mit ihren Flügen haben. Die wichtigsten Regulationen sind die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, das Sturgeon Urteil und das Montrealer Übereinkommen.

Meine Rechte bei einer Flugverspätung mit Transavia France

Flugverspätungen sind der häufigste Grund, aus dem Entschädigungen beansprucht werden. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Transavia France Passagiere bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung ist nicht, wie häufig angenommen, vom Ticketpreis abhängig, sondern von der Flugdistanz. Fluggäste erhalten jedoch immer mindestens 250 Euro Entschädigung, wenn sie ein Recht darauf haben. Diese Rechte gelten auf allen Flügen, die innerhalb der EU stattfinden, oder in der EU starten. Alternativ können die Flüge auch nur in der EU landen, jedoch müssen sie dann von Fluggesellschaften durchgeführt werden, welche ihren Hauptsitz innerhalb Europas haben.

Prüfen Sie, ob Sie einen Anspruch auf bis zu 600 € pro Passagier haben!

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Meine Rechte bei einem Flugausfall von Transavia France

Passagiere werden im Fall von Verspätungen oder Flugausfällen häufig nicht von Transavia France über ihre Rechte aufgeklärt. Richtig ist, dass im Fall eines annullierten Fluges ein Recht auf bis zu 600 Euro Entschädigung besteht. Zudem können Passagiere ein Recht auf Betreuungsleistungen und sogar Hotelübernachtungen haben. Transavia France muss desweiteren dafür sorgen, dass betroffene Passagiere auf andere Flüge umgebucht werden und das Ziel ihrer Reise erreichen. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, haben Fluggäste das Recht, die Kosten für ihre bereits bezahlten Tickets von der Airline erstattet zu bekommen. Hierbei muss Transavia France den Passagieren die Wahl zwischen einer finanziellen Rückerstattung und einem Gutschein für einen späteren Flug geben. Wichtig ist, dass die Entscheidung, welche Option gewählt, allein beim Fluggast liegt.

Streichung des FlugsAlternativflugEntschädigung
Weniger als 7 Tage im VorausAbflug >1h früher oderJA
7-14 Tage im VorausAbflug >2h früher oderJA
Weniger als 14 Tage im VorausKein Alternativflug angebotenJA

Meine Rechte bei Überbuchung eines Transavia France Fluges

Wenn ein Flug überbucht ist, gibt es für zurückbleibende Passagiere meist zwei Möglichkeiten. Die Wahl hat starke Auswirkungen auf Ihre Ansprüche, weshalb Sie beide Möglichkeiten durchrechnen sollten:

Option A: Sie bleiben unfreiwillig zurück

Werden Sie gegen Ihren Willen nicht befördert und haben Ihren Platz nicht freiwillig abgegeben, dann steht Ihnen ein Recht auf finanzielle Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Je nach Reiseziel und Flugdistanz können Sie bis zu 600 Euro zurückverlangen, unabhängig davon, wie viel das ursprüngliche Ticket gekostet hat.

Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, wenn Transavia France angibt, dass bei einer Überbuchung kein Anspruch auf Entschädigung bestünde. Dies stimmt nicht! In der Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 ist festgelegt, dass einem Passagier eine Entschädigung zusteht, sollte der jeweilige Flug überbucht gewesen und er aus diesem Grund nicht befördert worden sein.

Option B: Sie treten freiwillig zurück

Viele Airlines fragen Passagiere beim Einchecken, ob diese freiwillig von dem Flug zurücktreten würden. Als Entschädigung erhalten Fluggäste dann in der Regel Gutscheine oder Geldzahlungen und ihnen wird ein Platz im nächsten Flieger zugesichert. Teilweise erhalten diese Reisenden auch ein Upgrade der Buchungsklasse (für den späteren Flug).

Für den Fall, dass Sie freiwillig zurücktreten und im Gegenzug dafür eine Entschädigung erhalten, entfällt Ihr Recht auf jede weitere Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Dies ist unabhängig davon, welche Art von Entschädigung Sie erhalten haben. Treten Sie freiwillig von Ihrem Platz zurück, dann ist dies eine freiwillige Entscheidung, mit der Sie akzeptieren, zu einem späteren Zeitpunkt zu fliegen.

Verspäteter oder annullierter Transavia France-Flug?

Wir setzen uns für Ihr Recht auf Entschädigung und Rückerstattung des Flugpreises ein!

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Meine Rechte bei Nichtbeförderung durch Transavia France

Es kommt vor, dass Passagieren das Boarding verweigert wird. In diesen Fällen spricht man von einer Nichtbeförderung. Hierfür gibt es zahlreiche Gründe. Der häufigste Grund dürfte eine Überbuchung des Fluges sein.

Sollten Sie also am Gate abgewiesen werden, haben Sie dieselben Rechte wie Personen, welche bei einer Überbuchung unfreiwillig zurückbleiben. In diesen Fällen muss Ihnen Transavia France eine Entschädigung von bis zu 600 Euro auszahlen und kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Meine Rechte bei einer Flugzeitänderung durch Transavia France

Wenn sich der Flugplan für Ihren Flug kurzfristig ändern, haben Sie häufig ein Recht auf Entschädigung. Dieses gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.

  • Sie wurden weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflug über die Änderung informiert: Sollte Ihr geänderter Flug nun mehr als eine Stunde früher als geplant am Ziel ankommen, oder aber mindestens 2 Stunden später als geplant, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
  • Sie wurden zwischen 7 und 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Änderung informiert: Sollte Ihr geänderter Flug nun mehr als 2 Stunden früher als geplant am Ziel ankommen, oder aber mindestens 4 Stunden später als geplant, steht Ihnen eine Entschädigung zu.

Sollte Transavia France Sie mehr als 2 Wochen vor Abflug über die Verschiebung Ihres Flugs informiert haben, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. In diesem Fall müssen Sie die Flugplanänderung leider hinnehmen. Eine solche Information kann per Mail, SMS oder telefonisch geschehen. Dabei ist entscheidend, dass Sie die Mitteilung auch erhalten. Wird das Reisebüro von Transavia France über die geänderten Flugzeiten informiert, unterlässt es aber, die Information rechtzeitig an den Passagier weiterzuleiten, dann besteht trotzdem ein Anspruch auf Entschädigung!

Der Flug kann selbstverständlich auch ohne Entschädigungsanspruch weiterhin gemäß der Bedingungen von Transavia France gecancelt oder umgebucht werden. Beachten Sie, dass hierbei jedoch Gebühren fällig werden können.

Meine Rechte bei einem verpassten Anschlussflug durch Transavia France

Passagiere, die aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges von Transavia France Ihren Anschlussflug verpassen, haben ein Recht auf finanzielle Entschädigung, falls Sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Flughafen ihrer Enddestination angekommen sind.

Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass Sie den vollen Umfang der Entschädigung nur erhalten, wenn alle Flüge von Ihrem Start- zu Ihrem Zielort unter eine Buchung fallen, also gemeinsam gebucht wurden. Handelt es sich beispielsweise um Flüge von Frankfurt über Reykjavik nach Washington, können Sie also nur eine Entschädigung für die volle Strecke verlangen, wenn alle Flüge unter eine Buchung fallen. Hätten Sie hingegen den Flug von Frankfurt nach Reykjavik separat von dem Flug von Reykjavik nach Washington gebucht, ist das keine Option. In diesem Fall können Sie aber dennoch trotzdem ganz normal eine Entschädigung für einen verspäteten Einzelflug verlangen der mehr als 3 Stunden verspätet war. Beachten Sie zudem, dass Sie bei separat gebuchten Flügen keinen Anspruch auf Ersatztransport für Ihren Anschlussflug haben, falls Sie diesen aufgrund eines verspäteten Zubringerflugs verpasst haben.

Die Regelungen für Verspätungen bei Anschlussflügen wurden so auch in einem Urteil vom 26. Februar 2013 vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Ein weiteres Urteil des EuGH vom 31. Mai 2018 bestätigte zudem, dass die Regelung auch für Anschlussflüge gilt welche gänzlich im Nicht-EU-Ausland durchgeführt wurden.

Wie viel Geld steht mir zu?

Passagiere haben ein gesetzlich festgelegtes Recht auf finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann! Dieser Anspruch besteht europaweit und ist in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/04 festgelegt.

Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Entschädigung aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU
Erhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU
Erhalten sie 600 € pro Passagier
Flugausfall Entschädigung Höhe

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz nach der die Höhe der Entschädigung berechnet wird, nicht um die tatsächlich zurückgelegte Distanz handelt, sondern um die sogenannte „Luftlinie“. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Flugroute ändert, weil das Flugzeug beispielsweise etwas umfliegen muss.

Übrigens haben alle Transavia France-Passagiere dieses Recht auf Entschädigung. Das schließt auch Kleinkinder ein, insofern diese nicht umsonst befördert wurden.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Anspruch auf Entschädigung und Erstattung von Transavia France-Flügen haben?

Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechner können Sie den Status Ihres Fluges in nur einer Minute überprüfen.

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Bis wann kann ich meine Entschädigung von Transavia France fordern?

In Deutschland können Sie Ihre Entschädigung bis zu 3 Jahre nach dem Flug einfordern. Hierbei gilt es zu beachten, dass unwichtig ist, wann im Jahr der Flug stattfindet, oder stattfinden sollte. Der Anspruch auf Entschädigung gilt grundsätzlich bis zum 31. Dezember drei Jahre nach dem Flug. Sollte Ihr Flug also in Januar 2017 verspätet gewesen sein, können Sie Ihre Entschädigung noch bis 31. Dezember 2020 einfordern. Das Jahr 2018 galt als besonders verspätungsreich. Sollten auch Sie in diesem Jahr von einem Flugausfall, einer Verspätung oder Nichtbeförderung betroffen gewesen sein, können Sie Ihre Entschädigung noch bis Ende 2021 einfordern.

Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung von Transavia France erhalte?

Fluggesellschaften versuchen grundsätzlich, Entschädigungen nicht auszubezahlen. Hierbei ist es ihnen häufig egal, ob sie dazu rechtlich verpflichtet wären oder nicht. Aus diesem Grund haben sich die Airlines diverse Tricks einfallen lassen, um es Passagieren zu erschweren, Ihre Entschädigung einzufordern.

Fluggäste, welche bei der Airline anrufen, werden in Warteschlangen vertröstet und Passagiere, die sich per E-Mail melden, müssen häufig bis zu 2 Monate auf eine Antwort warten. Frühestens zu diesem Zeitpunkt ist dann eine Auszahlung der Entschädigung möglich. In diesen Antwort-E-Mails berufen sich die Fluggesellschaften jedoch meist darauf, dass die Flugverspätung einem außergewöhnlichen Umstand geschuldet ist, weshalb kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Häufig stimmt dies jedoch nicht. Aufgrund langwieriger Streitereien und der Ausreden von Fluggesellschaften kann es oft Jahre dauern, bis diese zur Auszahlung einer Entschädigung bereit sind.

Flug-Verspaetet.at hat es sich zur Aufgabe gemacht, Entschädigungsansprüche gegen Fluggesellschaften wie Transavia France durchzusetzen. Im Idealfall ist eine positive Rückmeldung von Transavia France innerhalb weniger Monate möglich. Sollte sich Transavia France jedoch auch nach mehrmaligen Zahlungsaufforderungen weigern, die Entschädigung auszuzahlen, kann es notwendig sein mit dem Anspruch vor Gericht zu gehen. In diesem Fall ist Flug-Verspaetet.at an die festgelegten Wartezeiten von Gerichten gebunden, weshalb es über ein Jahr dauern kann, bis die Entschädigung ausbezahlt wird.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Als außergewöhnliche Umstände, werden Gründe für Flugverspätungen und Flugausfälle bezeichnet, welche nicht in den Verantwortungsbereich der Airlines fallen. Ein Klassiker ist z.B. das schlechte Wetter. Bei starken Stürmen, können Flieger oft nicht abheben und die Flüge verspäten sich. Dennoch haben Passagiere hier kein Recht auf Entschädigung, da die Fluggesellschaft nicht für den Sturm verantwortlich ist. Airlines nutzen außergewöhnliche Umstände (häufig auch als Umstände höherer Gewalt bezeichnet) oft jedoch als Ausreden um keine Entschädigung bezahlen zu müssen. Falls Sie sich nicht sicher sind, aus welchem Grund ihr Flug verspätet war, können Sie in unserem kostenlosen Entschädigungsrechner ganz einfach und schnell überprüfen, ob Sie ein Recht auf Entschädigung haben:

Einige Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind:

Einige Beispiele für Schadensersatzansprüche durch eine Flugverspätung sind:

  • Schlechte Wetterverhältnisse verhindern eine sichere Ausführung des Flug
  • Streiks, häufig in der Luftfahrtindustrie.
  • Doch aufgepasst: Ein Streik der jeweiligen Flug­gesellschaft bzw. ihrer Kabinen­beschäftigten fällt NICHT unter höhere Gewalt!
  • Politische Umstände, wie ein Terrorangriff oder ein generelles Sicherheitsrisiko aufgrund politischer Unruhen.
  • Naturkatastrophen, wie Vulkanausbrüche oder Tornados.
  • Die Kollision eines Flugzeugs mit Vögeln oder anderen Fremdkörpern.Ein Flugpassagier, der an Bord erkrankt oder sich den Anweisungen des Kabinen­personals widersetzt.
  • Flugverspätungen, die durch das Flughafen­personal verursacht werden, wie außergewöhnlich lange Warte­schlangen an den Sicherheitskontrollen

Wieso sollte ich mir von einem Fluggastrechte-Spezialist helfen lassen?

Eine Entschädigung für Flugverspätung von Transavia France zu verlangen, kann ein nervenaufreibendes und zeitaufwendiges Unterfangen sein. Airlines haben eine Reihe an diversen Tricks, mit denen sie es vermeiden, eine Entschädigung an betroffene Passagiere auszuzahlen. Unter anderem werden Kunden schlichtweg ignoriert oder immer wieder vertröstet. Oftmals wird auch versucht Passagieren Gutscheine anzubieten, welche weit unter dem Wert der eigentlichen Entschädigung liegen. Im Gegenzug für Gutscheine, werden die Kunden dann zum Unterschreiben einer Verzichtserklärung gezwungen.

Diese Aktivitäten funktionieren, da Fluggesellschaft auf die Unwissenheit ihrer Kunden setzen und hoffen, dass diese irgendwann genervt sind und wieder aufgeben. Der Service von Flug-Verspaetet.at ist in diesem Fall für Sie da und hilft Ihnen weiter. Unser erfahrenes Team kennt die Tricks der Airlines und weiß, wie man damit umgeht. Sollte eine Fluggesellschaft Ihr Recht auf Entschädigung nicht anerkennen, gehen wir zudem für Sie vor Gericht um Ihren Anspruch auf Entschädigung gemeinsam mit unseren Partneranwälten durchzusetzen. Dies erfolgt selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten für Sie.

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98% Erfolgsquote vor Gericht

Kann ich einen abgelehnten Anspruch auf Entschädigung trotzdem bei Flug-Verspaetet.at einreichen?

Flug-Verspaetet.at überprüft jeden eingereichten Anspruch auf Entschädigung im Detail darauf, ob alle Voraussetzungen zur Auszahlung einer Entschädigung vorliegen. Dies bedeutet, dass Sie auch bereits abgelehnte Ansprüche einreichen können. Hierbei ist es irrelevant, ob der Anspruch von einem anderen Spezialisten für Fluggastrechte, oder von Transavia France selbst abgewiesen wurde.

Unser erfahrenes Team erstellt für jeden Anspruch ein ausführliches Dossier mit allen relevanten Informationen zu Ihrem Flug und der entstandenen Probleme damit. Nach Erstellung des Dossiers wird entschieden, ob Ihr Anspruch auf Entschädigung tatsächlich besteht und es werden weitere Schritte evaluiert und eingeleitet. Durch die langjährige Erfahrung unseres Expertenteams, können wir so auch Auszahlungen von Entschädigungen erwirken, die zuvor von den Fluggesellschaften, oder sogar anderen Anbietern von Entschädigungsdiensten abgelehnt wurden.

Wie kann Flug-Verspaetet.at mir mit meiner Entschädigung helfen?

Im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei Transavia France durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.at nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab.

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir zudem keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!

Über Transavia France

Transavia France ist eine französische Billigfluggesellschaft, welche im Jahr 2007 gegründet wurde und ihre Basis am Flughafen Paris-Orly hat. Der Unternehmenssitz der Airline befindet sich in Paray-Vieille-Poste.

Transavia France befindet sich zu 60% im Besitz von Air France. Die restlichen 40% gehören Transavia, welche wiederum eine Tochtergesellschaft von KLM-Air France ist. Optisch sind die Flugzeuge nicht von denen von Transavia zu unterscheiden.

Von den Flughäfen Lyon, Montpellier, Nantes und Paris-Orly aus bedient die Airline überwiegend europäische und nordafrikanische Urlaubsziele.

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