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Streik der Fluglotsen ist „Umstand höherer Gewalt“
Leider gehen Passagiere bei einem sogenannten „ATC-Streik“ (ATC für Air Traffic Control) leer aus. Ob eine Entschädigung für eine Flugverspätung oder Flugannullierung gezahlt werden muss, ist in den europäischen Fluggastrechten geregelt. Nach diesen besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Ursache des Flugproblems ein Umstand höherer Gewalt ist, auf den die Fluggesellschaft keinen Einfluss nehmen kann – und dazu zählt laut aktueller Rechtsprechung auch ein Streik.
Dennoch kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen, wenn der Flugausfall nicht direkt in die Streikperiode fällt; dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Zwar gehen in letzter Zeit immer mehr Gerichte dazu über, Streiks doch nicht als außergewöhnlichen Umstand anzusehen (zuletzt bei dem „wilden Streik“ der TUIfly-Mitarbeiter), jedoch nur dann, wenn es sich um Mitarbeiter der Airline handelt. Die Fluglotsen sind allerdings nicht bei der Fluggesellschaft angestellt und so kann diese keinen Einfluss auf die Tarifverhandlungen haben.
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Flug annulliert wegen Streik der Flugsicherung? So gibt’s vielleicht doch eine Entschädigung
Obwohl ein Streik der Flugsicherung als außergewöhnlicher Umstand gilt, gibt es dennoch Situationen, in denen die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen muss. Die Chancen dafür sind umso höher, je weiter der Flug von der eigentlichen Streikphase ist. So kann es vorkommen, dass die Airline Flüge bereits am Vortag des Streiks cancelt, um die Flugzeuge am Heimatflughafen (günstiger) zur parken oder auf anderen Routen einzusetzen.
Wurde Ihr Flug wegen eines Streiks verspätet oder gestrichen?
Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Flugentschädigung von bis zu 600 €!
Jetzt anfordernSolche Entscheidungen sind operationel, d.h. die Airline trifft diese Bewusst aus wirtschaftlichem Kalkül. In diesem Fall steht den Passagieren eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung zu, die bis zu 600 Euro betragen kann.
Ist es möglich, eine Entschädigung zu erhalten?
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Jetzt anfordernIn jedem Fall muss die Fluggesellschaft Ihnen aber eine Ersatzbeförderung ermöglichen, zum Beispiel mit der Bahn oder einem anderen Flug, wenn der Streik vorbei ist. Alternativ können Sie auch die Kosten für das Ticket zurückfordern. Stranden Sie am Flughafen, muss die Airline Unterstützungsleistungen, also Verpflegung und Erfrischungen, gewähren. Sofern notwendig, muss die Fluglinie auch für eine Hotelübernachtung aufkommen.
Wie Flug-Verspaetet.at Ihnen bei einem Fluglotsenstreik helfen kann
Wenn Ihr Flug nicht in die unmittelbare Streikphase fällt, so stehen die Chancen gut, dass Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Doch häufig verweigern die Airlines die Zahlung trotzdem. Flug-Verspaetet.at hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen. Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:
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Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab. Und das Beste: Flug-Verspaetet.at arbeitet nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!
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